hallo..
ich hab mal wieder ein frage.. sagt mal, muss man in einer klage nicht unbedingt beantragen, dass die kosten des verfahrens der beklagte zu tragen hat.. ergeht die entscheidung von amts wegen..
ich war immer der festen überzeugung, dass man den antrag stellen muss, um eine kostengrundentscheidung zu erlangen.. bin jetzt ein bißl verwirrt..??
lg
Kostengrundentscheidung
Die - die Entscheidung über die Kosten ergeht von Amts wegen. Dafür ist kein gesonderter Klageantrag nötig.
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wie komm ich denn nur darauf.. war überzeugt davon, dass wir mal einen fall hatten, in dem man nachträglich noch den antrag stellen musste, da keine kostengrundentscheidung ergangen war.. und wir daher keinen kfa stellen konnten..
vielleicht vom Gericht vergessen oder so...
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bitte bitte- kein Problem
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