Kostenrechnung RVG - 2 Anrechnungen möglich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sonne0412
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#1

28.08.2008, 16:17

Hallo,

ich stehe mal wieder vor einem riesigen Problem mit dem RVG.
Das mit dem "richtig viel Geld" ist bei mir noch nicht möglich. :(

Ich habe folgendes Problem:

Gebühr 2300 VV RVG für 7.800,52€
Gebühr 3305 VV RVG für 5.502,44€
Gebühr 3100 VV RVG für 1.762,52€
Gebühr 3104 VV RVG für 1.762,52€

Postpauschale
19% Ust
Gerichtskosten

Wo und wie muss ich anrechnen?
Hat jemand auch die gesetzliche Grundlage parat?

Liebe Grüße Claudia
:katze1 Humor ist der Knopf der verhindert, dass uns der Kragen platzt.
Für Schreibfehler haftet die Tastatur. :notier
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marion
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#2

28.08.2008, 16:34

Hallöchen, :wink2
also ich würde so anrechnen:

1,3 Geschäftsgebühr 2300 VV aus 7.800,52 Euro
1,0 Verfahrensgeb. MB 3305 VV aus 5.502,44 Euro
0,65 Anrechnung Vorbem. 3 (4) aus 5.502,44 Euro
3100 Verfahrensgebühr 3100 VV aus 1.762,52 Euro
1,0 Anrechnung Anmerk. zu 3305 aus 1.1762,52 Euro
1,2 Terminsgebühr 3104 VV aus 1.1762,52 Euro
Ausl.
Ust
GK
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Curry
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#3

28.08.2008, 16:38

Das würd ich genauso machen (bis auf die Tippfehler in Zeile 4 und 5 :wink: )
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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marion
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#4

28.08.2008, 16:40

@ Curry: Äh, ja, stimmt. Soll natürlich 1.762,52 Euro heißen.
:thx
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ReNoStar79
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#5

28.08.2008, 17:18

:zustimm @ Marion & Curry :senf
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
Findik
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#6

28.08.2008, 21:11

auch :zustimm
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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