Geltendmachung außergerichtlicher Kosten des Beklagten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Royalbeast
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#1

28.08.2008, 09:38

So, nachdem ich mir echt die Mühe gemacht hab, hier eine Antwort auf meine Frage zu finden und ich zwar viel Interessantes, aber leider keine Antwort gefunden hab, versuch ichs nun doch mal auf die Art, auch wenn ich mich vielleicht nur zu dämlich angestellt hab.

Also:

Beide Parteien vergleichen sich in einem Rechtsstreit. Als Kostenentscheidung ergeht folgendes:

2. Von den vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 7/10, die Klägerin 3/10.

Was mach ich als Beklagtenvertretung im KfA geltend? GG ist angefallen. Hätte ich die in der Klagerwiderung mit geltend machen müssen oder wie kann ich die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten mit einfließen lassen?
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#2

28.08.2008, 09:40

GG ist angefallen.
hat aber im KfA nichts zu suchen.

Hätte ich die in der Klagerwiderung mit geltend machen müssen oder wie kann ich die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten mit einfließen lassen?
Widerklage würde mir hier einfallen.
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gkutes

#3

28.08.2008, 09:44

Widerklage würde mir hier einfallen.
das geht ja anscheinend nicht, weil irgendwelche Ansprüche fehlen. schon wieder vergessen, wie das genau hieß...

hatte der Kläger die GG in der Klage geltend gemacht?
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#4

28.08.2008, 09:47

Bockmist - das war ja der Mistdreck mit der Sache....
Von den vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte
sollte das nur in der Kostenentscheidung stehen, wenn der Kläger außergerichtliche Kosten geltend macht? JA - jetzt klingelts - das gilt nur für den Kläger!!!
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#5

28.08.2008, 09:48

Was mach ich als Beklagtenvertretung im KfA geltend?
erstmal 1,3 Verfgeb.
ggf. 1,2 Terminsgeb.
1,0 Einigungsgeb.

und dann hoffen, dass die Gegenseite keine Einwendungen erhebt weil nach neuester Rechtsprechung die GG angerechnet werden muss.
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#6

28.08.2008, 09:58

Ja, der Kläger hatte geltend gemacht und ich habs auch so verstanden, dass die vorgerichtlichen Kosten für die Klägerseite gelten. Aber wie mach ich das mal grundsätzlich geltend?

Kann ich auf Beklagtenseite einen Kostenantrag schreiben:

Es wird beantragt,
1. Die Klage abzuweisen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten in Höhe von € ??
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#7

28.08.2008, 10:01

kurzer Nachwurf: Der Beklagte bleibt ja sonst immer auf den außergerichtlichen Kosten sitzen und wenn die Klägerseite noch auf die Anrechnung pocht, fehlt ja gleich ne komplette Gebühr.
gkutes

#8

28.08.2008, 10:19

Der Beklagte bleibt ja sonst immer auf den außergerichtlichen Kosten sitzen und wenn die Klägerseite noch auf die Anrechnung pocht, fehlt ja gleich ne komplette Gebühr.
ja, das ist wohl das problem, mit dem irgendjemand mal vors gericht ziehen muss.

Es wird beantragt,
1. Die Klage abzuweisen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie die vorgerichtlichen Kosten des Beklagten in Höhe von € ??
das fänd ich gut. geht das???? wahrscheinlich nicht ;(
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#9

28.08.2008, 10:21

glaube ich nicht, dass das geht..... leider!!!

Wegen der Gebühren - ist ärgerlich, aber die gehen dann wohl flöten, dass ist das leidige Problem, an das bei der Entscheidung des BGH keiner gedacht hat.
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#10

28.08.2008, 10:34

Hm, na gut, dann werd ich das wohl nächstes Mal ausprobieren :wink:

So kann ich das ja schier der Mandantschaft nicht erklären.... "Ihr obsiegt zwar vollumfänglich, müsst aber nen Teil der Kosten selbst tragen." Hollahi, die werden sich bedanken...

Kann doch so aber auch nicht sein oder?
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