Differenzverfahrensgebühr + Differenzeinigungsgebühr (?)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sonja78
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#11

26.08.2008, 11:06

@ Tastenluder
Sorry, aber so würde ich nicht abrechnen!
1,3 VG 3100 GW: 1.188,53 €
0,8 DiffVG 3101 GW 432,00 € (Differenz von 1.188,53 € u. 1.620,53 €)
ACHTUNG! § 15 Abs. 3 RVG Grenze 1,3 aus GW: 1.620,53 €! Bitte beide Gebühren prüfen, dürfen nicht höher sein als Grenze!
1,2 TG 3104 GW: 1.620,53 €
1,0 EG 1003 GW: 1.188,53 €
1,5 EG 1000 GW: 432,00 €
ACHTUNG! Hier ebenfalls § 15 Abs. 3 RVG berücksichtigen: Höchstwert 1,5 aus 1.620,53 €! Beide Gebühren zusammen prüfen!
PTG, USt usw.

Die Gegenseite darf natürlich mir EG 1008 abrechnen. Dort erhöht sich die Grenze dann auf 1,6 (1,3 VG + 0,3 EG).
Sonja78
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#12

26.08.2008, 11:09

Schaut doch einfach mal ins RVG für Anfänger! Dort ist das super erklärt. Zudem habe ich den ganzen Sch... am Samstag in der Schule durchgenommen. Das, was die Gegenseite da gemacht hat, kann ich nicht wirklich nachvollziehen!
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#13

26.08.2008, 11:10

Diese Anrechnungen sind leider nicht ganz klar...

0,3 Erhöhungsgeb. (aus 1.188,53) € 25,50
0,15 Diff.erh.geb. (aus 1.620,53) € 19,95
€ 45,45
0,3 Erh.geb. (aus 2.809,06) € 56,70 gekürzt € 45,45

Sorry, ich komme damit auch nicht weiter... :oops:
wiba
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#14

26.08.2008, 11:16

lasst mich doch nicht allein :cry:
bitteeee
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#15

26.08.2008, 11:16

@Sonja78: Mist... ich glaube du hast Recht... immer die Differenz nehmen von den beiden Gebühren? :lol:
wiba
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#16

26.08.2008, 11:21

aaaaa, ich bin am boden zerstört
ich kappiere gar nichts mehr :oops:

Sonja78 wieso muss ich denn den niedrigeren Streitwert vom höheren abziehen? Gerade im RVG für Anfänger werden die doch zusammengerechnet?
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#17

26.08.2008, 11:22

@wiba: Du wirst nicht drumherum kommen, am besten selbst manuell die Rechnung nachzuvollziehen oder hast du eine Software??

Die grundsätzliche Frage ist erst einmal, ob man die 0,8 DifferenzVG und die 1,5 EG nun aus dem SW von € 1.620,53 nimmt oder eben, so wie es Sonja78 gerechnet hat aus der Differenz i.H.v. € 432,00.

Ich müsste jetzt also auch nachlesen... sorry..
gkutes

#18

26.08.2008, 11:22

wiba, ich brauch jetzt auch mal ein paar minuten.
ist ja wirklich abenteuerlich, was die gegenseite da zusammengezimmert hat
Sonja78
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#19

26.08.2008, 11:23

Schreib doch einfach mal dem Gericht, dass du um Erläuterung des KfA bittest, insbesondere um Mitteilung, welcher Vorschrift die Diff.EG entstanden ist und woher die Gegenseite den Gegenstandswert in Höhe von 2.000,00 € und noch was hernimmt. Der Antrag ist falsch und soll berichtigt werden.
wiba
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#20

26.08.2008, 11:24

da stimme ich euch beiden zu !
hat jemand von euch das RVG für Anfänger grad zur Hand?
hab die 12. Auflage, auf der Seite 212 geht es mit diesem Sch... los.
und da werden die Streitwerte überall addiert und nicht angerechnet
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