Naja, das war jetzt nicht die schönste Formulierung, sonder die schnellste.
Man könnte noch den Zusatz ...bei denen es sich um notwendige Kosten des Antragstellers handelt ... mit reinnehmen.
Abrechnung gegenüber ARGE
Ja, nur ein kurzer Satz, die nachstehend bezifferten Gebühren und Auslagen festzusetzen und auszugleichen und dann die Rechnung
- rena
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Huhu,
ich kenn mich immer mit der Abgrenzung Verwaltuns- und Sozialrechtssache nicht aus?
Haben einen behinderten Mandanten, bei dem der Vater verstorben ist und die ARGE forderte nun bei unserem Mandanten empfangene Sozialleistungen zurück. Wir sind eingestiegen beim Widerspruchsverfahren.
Was kann ich denn hier nun abrechnen. Hab wirklich keine Ahnung
ich kenn mich immer mit der Abgrenzung Verwaltuns- und Sozialrechtssache nicht aus?
Haben einen behinderten Mandanten, bei dem der Vater verstorben ist und die ARGE forderte nun bei unserem Mandanten empfangene Sozialleistungen zurück. Wir sind eingestiegen beim Widerspruchsverfahren.
Was kann ich denn hier nun abrechnen. Hab wirklich keine Ahnung
- Vorzimmerkeule
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@rena
Wir rechnen dafür ab eine Geschäftsgebühr (Mittelgebühr) nach Nr. 2400 VV RVG
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Liebe Grüße, Manu