Abrechnung gegenüber ARGE

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#11

05.10.2007, 16:58

Naja, das war jetzt nicht die schönste Formulierung, sonder die schnellste.

Man könnte noch den Zusatz ...bei denen es sich um notwendige Kosten des Antragstellers handelt ... mit reinnehmen.
Sevi83
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#12

08.10.2007, 10:48

also ARGE direkt anschreiben....ok...werde ich mal versuchen... also doch auf antrag....kann ich dann alles in einem machen? also antrag + rechnung? danke an alle...
eve

#13

08.10.2007, 10:55

Ja, nur ein kurzer Satz, die nachstehend bezifferten Gebühren und Auslagen festzusetzen und auszugleichen und dann die Rechnung
Sevi83
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#14

08.10.2007, 11:00

danke eve..
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#15

08.10.2007, 13:50

aber nur ne Kostenaufstellung, keine richtige Rg mit RgNr..
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rena
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#16

25.08.2008, 11:42

Huhu,

ich kenn mich immer mit der Abgrenzung Verwaltuns- und Sozialrechtssache nicht aus?

Haben einen behinderten Mandanten, bei dem der Vater verstorben ist und die ARGE forderte nun bei unserem Mandanten empfangene Sozialleistungen zurück. Wir sind eingestiegen beim Widerspruchsverfahren.

Was kann ich denn hier nun abrechnen. Hab wirklich keine Ahnung :(
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rena
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#17

25.08.2008, 12:33

Help, es eilt!
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Vorzimmerkeule
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#18

25.08.2008, 13:19

@rena

Wir rechnen dafür ab eine Geschäftsgebühr (Mittelgebühr) nach Nr. 2400 VV RVG
Liebe Grüße, Manu
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rena
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#19

25.08.2008, 14:03

Nicht nach Betragsrahmen??
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