Gegenstandswert bei Schadenersatz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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eva3003
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#1

21.08.2008, 11:13

Unsere Mandantin macht Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend, nachdem sie auf einem Kopfsteinpflaster gestolpert und hingefallen ist. Jetzt hab ich mal eine Frage zu den RA-Gebühren. Die Versicherung zahlt mit einer Quote von 2/3 die geltend gemachten Forderungen. Die Geschäftsgebühr, also unsere Kosten, zahlt sie aus dem Gegenstandswert der Zahlung, die sie tatsächlich an uns leistet. Bezüglich des Schmerzensgelds hat die Versicherung jetzt angeboten, dass sie noch 1000,00 EUR zahlt, wenn die Sache dann abgeschlossen ist. Geltend gemacht haben wir mehr und es wurde auch schon ein Teil bezahlt. Ist das jetzt eine Einigung? Wenn ja, aus welchem Wert nehm ich die Einigungsgebühr? Aus den 1000,00 EUR? Aber wenn die Versicherung unsere Gebühren immer nur aus dem Wert bezahlt, den sie anerkennt, dann ist das ja hier nicht anders und keine richtige Einigung oder? Und wenn ich aber die Einigungsgebühr aus dem Wert nehme, den wir geltend gemacht haben, dann passt das ja nicht mehr mit dem Abrechnungsprinzip der Versicherung zusammen... Ich bin ganz durcheinander!!! Wie macht ihr das denn so?
rookie
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#2

21.08.2008, 11:57

hi eva,
ich nehme das i. d. r. den streitwert aus den regulierten beträgen, also was die versicherunge gezahlt hat. ne einigungsgebühr würde ich jetzt nicht in ansatz nehmen. aber du musst auch gucken, ob ihr vlt. n abkommen mit der versicherung habt, das kann ja auch vorkommen.
nimm doch ne 1,5 geschäftsgebühr aus den regulierten beträgen. so würde ich das machen.
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Tigra
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#3

21.08.2008, 12:10

die VS zahlt grundsätzlich nur aus dem GW den sie tatslächlich bezahlt hat.

der rest müsste bei der RSV oder Mdt. selbst geltend gemacht werden.

wenn ihr euch auf eine nochmalige zahlung geeinigt habt, ist das eine EG.
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