Anrechnung -vorgerichtlich auf MB-Verfahren-

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#11

20.12.2006, 14:07

Der PC hat recht. Du kannst ja nur die Auslagen geltend machen die "entstanden sind". Also die 1,0 Gebühr abzüglich 0,65 Gebühr und davon dann die Auslagen.
Curry

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Trollinchen

#12

20.12.2006, 14:47

Danke Nancy,

also schreib ich eigentlich in den MB-Antrag schon zu viel rein.

Da darf ich unter IV. "sonstige Nebenforderungen" also nur die hälftige Geb. + die Auslagen aus dieser Gebühr[s]?

danke
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Sandra S.
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#13

20.12.2006, 15:35

Es wird doch nur die Gebühr angerechnet, nicht aber die Auslagen. Die bleiben doch immer bestehen.

Also ich finde deine erste Abrechnung richtig :daumen
Liebe Grüße
von Sandra
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Curry
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#14

20.12.2006, 16:16

Okay, also ich habe das nochmal mit RA-Micro überprüft. Das Programm nimmt das auch aus dem Gesamtbetrag. Also war mein Gedanke dann wohl falsch und euer Programm auch. Wobei ich mir immer ziemlich sicher war, dass das so gemacht wird... hm
Curry

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