Anrechnung -vorgerichtlich auf MB-Verfahren-
- Curry
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Der PC hat recht. Du kannst ja nur die Auslagen geltend machen die "entstanden sind". Also die 1,0 Gebühr abzüglich 0,65 Gebühr und davon dann die Auslagen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Danke Nancy,
also schreib ich eigentlich in den MB-Antrag schon zu viel rein.
Da darf ich unter IV. "sonstige Nebenforderungen" also nur die hälftige Geb. + die Auslagen aus dieser Gebühr[s]?
danke
also schreib ich eigentlich in den MB-Antrag schon zu viel rein.
Da darf ich unter IV. "sonstige Nebenforderungen" also nur die hälftige Geb. + die Auslagen aus dieser Gebühr[s]?
danke
- Curry
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Okay, also ich habe das nochmal mit RA-Micro überprüft. Das Programm nimmt das auch aus dem Gesamtbetrag. Also war mein Gedanke dann wohl falsch und euer Programm auch. Wobei ich mir immer ziemlich sicher war, dass das so gemacht wird... hm
Curry
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