Hallo ihr Lieben,
ich muss hier eine Akte in einer Scheidungssache mit Versorgungsausgleich und einer Folgesache „elterliche Sorge“ abrechnen. Habe aber noch nie eine Scheidungssache abgerechnet.
Also folgender Sachverhalt:
Wir sind der Antragsgegner und ihm wurde PKH bewilligt im ersten Rechtszug und in der Folgesache „elterliche Sorge“.
Es wurden dem Gericht die Vordrucke und Unterlagen zum Versorgungsausgleich überreicht. Die deutsche Rentenversicherung hat auch mit dem Gericht korrespondiert und Auskünfte erteilt. Anschließend wurde ein Vergleich geschlossen in dem beide Parteien auf den Versorgungsausgleich verzichtet haben. Bezüglich des Sorgerechts beantragt die Antragstellerin, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen, unser Mandant (Antragsgegner) beantragt, den Antrag abzuweisen.
Es fand ein Termin zur Anhörung der Kinder statt, bei dem auch mein Chef dabei war.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Es ist dringend.
Vielen Dank im voraus.
Brauche Hilfe bei der Abrechnung einer Scheidungssache
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Ja, möchte wissen, welche Gebühren ich abrechnen muss.
Der Streitwert ist für
die Scheidung 2.000,00 €
die elterliche Sorge 900,00 € und
den Versorgungsausgleich 1.000,00 €.
Der Streitwert ist für
die Scheidung 2.000,00 €
die elterliche Sorge 900,00 € und
den Versorgungsausgleich 1.000,00 €.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
also bei z.B. Einigung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Nicht aber bei Ehescheidung.
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Danke euch erstmal. Also die Gebührensätze und VV-Nummern in Familiensachen sind die gleiche wie in normalen Zivilsachen, also z. B. Nr. 3100 VV für die Verfahrensgebühr oder?
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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Die Terminsgebühr ist doch auch nach einem Streitwert von 3.900,00 € oder? Weil puppa2402 geschrieben hat, Terminsgebühr und Einigungsgebühr nach 1.000,00 € Streitwert.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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