Benötige Hilfe bei der Bezifferung von Gegenstandswerten!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ahurani

#1

02.02.2006, 08:36

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich eine etwas kompliziertere Frage an Euch! ;)
Und zwar habe ich zwei Abrechnungsakten auf meinem Tisch, wo ich absolut nicht weiss, welche Gegenstandswerte ich ansetzen soll. :(
Irgendwie tun wir uns hier alle etwas schwer mit den blöden Gegenstandswerten, besonders in WEG Verfahren ist das gar nicht so leicht, aber auch bei diesen beiden Akten weiss ich absolut nicht, was ich da ansetzen kann. Ich erläutere Euch einmal kurz die Fälle:


Fall 1: Beratung über die Verbindung abgeschlossener Wohneinheiten

Es wurde geprüft, ob die Mandanten einen Durchbruch schaffen dürfen, ohne dass es zu Nachteilen oder Beeinträchtigungen der anderen Wohnungseigentümer kommt.

Welchen Gegenstandswert würdet Ihr hier ansetzen?


Fall 2: Beratung über die Kündung und den Neuabschluss eines Kabelfernsehvertrages

Es wurde geprüft, ob die Verwaltung für alle Eigentümer einer Wohnanlage (Reihenhäuser) den alten Kabelvertrag kündigen durfte. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt den Vertrag im Namen der Eigentümer abzuschließen, ob sie jedoch auch zur Kündigung berechtigt gewesen ist, ergibt sich ggf. nur aus einem Abschnitt der Vereinbarung wonach die Verwaltung MIT DER ERLEDIGUNG ALLER DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS EIGENTÜMER/ANSDCHLUSSNEHMER UND DIE FA. XXX BETREFFENDEN ANGELEGENHEITEN beauftragt wird.

Es wurde dann festgestellt, dass diese Vereinbarung der Verwaltung keine Vollmacht einräumen würde, einen neuen Kabelvertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen. Wir haben der Mandantin empfohlen sich eine entsprechende Genehmigung von den Eigentümern zu holen, damit der neue Vertrag Gültigkeit erlangt (denn dieser wurde bereits unterzeichnet!). Außerdem haben wir der Verwaltung geraten, sich an die Eigentümer zu wenden und ihnen mitzuteilen, dass sie ggf. selbst einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft abschließen, damit die zentrale Verwaltung der Kabelverträge nicht mehr auf die Verwaltung (die Mandantin) fällt.

Dann haben wir einen Entwurf eines Schreibens an alle Eigentümer gefertigt (eine Seite lang) in dem steht, dass diese sich selbst an die Kabelgesellschaft wenden mögen, wenn sie mit Kabelfernsehen versorgt werden wollen.

Was kann man denn jetzt hier als Gegenstandswert ansetzen? Ich kann das schwer einschätzen irgendwie. Ich würde jetzt vielleicht den Jahresbetrag nehmen, den die Mieter zahlen müssten, aber den weiß ich leider nicht. Habt Ihr eine Idee?

Vielen Dank im Voraus!
Andreas

#2

02.02.2006, 09:20

:welcome Ahurani :D

Zu Fall 1:

Hier würde ich den Regelstreitwert von 4.000 € gem. § 23 Abs. 3 S. 2 RVG ansetzen.

Zu Fall 2:

Dürfte Auslegungssache sein; mit dem Jahresbetrag der Kabelfernsehgebühren aller Mieter als Gegenstandswert dürftest du jedoch keinesfalls zu hoch liegen.

Da mußt du dann mal rausfinden, wie hoch der Betrag pro Mieter war und wie viele Mieter es sind :wink:
Ahurani

#3

02.02.2006, 09:34

Hallo Andreas!

:thx für die super schnelle Antwort!
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