fallen Betreungssachen unter Familiensachen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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biggi
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#1

15.08.2008, 08:54

Hallo zusammen!

Rechne gerade eine Sache ab, es lief ein Beschwerdeverfahren und eigentlich würden wir ja eine 0,5 Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG abrechnen. Nun ist die Mandantin aber durch einen Betreuer vertreten und es ist auch noch eine Familiensache.

Mein Chef fragt nun ob ich weiß ob es als Familiensache gilt und Betreuungssachen darunter fallen. Und wie man dann abrechnen müsste?

Alles ein bissl durcheinander. Ich bin gespannt was ihr dazu sagt?! Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
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Vorzimmerkeule
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#2

15.08.2008, 08:57

Solltest mal sagen, weswegen ihr genau Eure Mdtin. vertreten habt.

Nur weil jemand betreut wird (durch wen auch immer) wird eine Sache nicht gleich zur Betreuungssache.

Wir vertreten auch eine Dame, die einen Betreuer hat wegen Scheidung, Unterhalt. Es ist und bleibt aber eine Famsache.
Liebe Grüße, Manu
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LuzZi
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#3

15.08.2008, 09:02

m. E. wird hier die 0,5 Geb. nach 3500 abgerechnet.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Findik
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#4

17.08.2008, 11:33

Also in meiner Ausbildungskanzlei hatten wir viele Betreuungssachen.
Nur weil der Gegner einen Betreuer hat, heißt es nicht, dass es für euch eine Betreuungssache ist. Ihr rechnet ganz normal ab, wie bei einem Gegner, der nicht betreut wird. Für den Betreuer des Gegners ist es eine Betreuungssache und für euch eine Familiensache.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Perle
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#5

17.08.2008, 13:17

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[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
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