![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Es ist zu unseren Gunsten Versäumnisurteil ergangen, gegen welches von der Gegenseite Einspruch eingelegt wurde.
Es folgte weiterer Sachvortrag, mündliche Verhandlung, dann Schlussurteil, mit dem das Versäumnisurteil teilweise aufrechterhalten wurde.
Im Urteil steht nun noch „Die Beklagte hat die durch die Säumnis im Termin am 05.05.2007 entstandenen Kosten zu tragen“.
Das spielt für mich doch im Endeffekt keine Rolle, oder?! Ich kann doch sowieso nur insgesamt eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen, richtig?
Ferner wurde der Wert bis zum 05.05.2007 (Säumnis) nun höher angesetzt als für den Zeitraum danach. Also berechne ich die Terminsgebühr doch nach dem niedrigeren Wert. Liege ich da auch richtig?
Vielen Dank schon mal im Voraus!!!