Kosten der Säumnis im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstinchen
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#1

14.08.2008, 10:01

Ich kämpfe mal wieder mit dem lieben RVG… :D

Es ist zu unseren Gunsten Versäumnisurteil ergangen, gegen welches von der Gegenseite Einspruch eingelegt wurde.

Es folgte weiterer Sachvortrag, mündliche Verhandlung, dann Schlussurteil, mit dem das Versäumnisurteil teilweise aufrechterhalten wurde.

Im Urteil steht nun noch „Die Beklagte hat die durch die Säumnis im Termin am 05.05.2007 entstandenen Kosten zu tragen“.

Das spielt für mich doch im Endeffekt keine Rolle, oder?! Ich kann doch sowieso nur insgesamt eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen, richtig?

Ferner wurde der Wert bis zum 05.05.2007 (Säumnis) nun höher angesetzt als für den Zeitraum danach. Also berechne ich die Terminsgebühr doch nach dem niedrigeren Wert. Liege ich da auch richtig?

Vielen Dank schon mal im Voraus!!!
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Smilie
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#2

14.08.2008, 10:18

Das spielt für mich doch im Endeffekt keine Rolle, oder?! Ich kann doch sowieso nur insgesamt eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen, richtig?
richtig und :zustimm
Ferner wurde der Wert bis zum 05.05.2007 (Säumnis) nun höher angesetzt als für den Zeitraum danach. Also berechne ich die Terminsgebühr doch nach dem niedrigeren Wert. Liege ich da auch richtig?
Jein würde ich sagen - die 0,5 Terminsgebühr für die Säumnis wird nach dem höheren GW berechnet, die volle Terminsgebühr nach dem niedrigeren... gibt es denn einen Gebührensprung dabei - wenn nicht, spielt es ja auch keine weitere Rolle.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Kerstinchen
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#3

14.08.2008, 10:26

Jein würde ich sagen - die 0,5 Terminsgebühr für die Säumnis wird nach dem höheren GW berechnet, die volle Terminsgebühr nach dem niedrigeren...
Aber meine Überlegung war ja, dass ich ja nur eine Terminsgebühr in Ansatz bringen darf. Ich bekomme die Gebühren für die Säumnis und die Gebühr für den Termin ja nicht mehr - wie bei der BRAGO - gesondert.

Ich wollte nun eine 1,2 nach dem niedrigeren Wert berechnen, also wie folgt:

1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 700,00 EUR)
1,2 Terminsgebühr (Wert: 500,00 EUR)
Auslagen, MwSt.
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Kerstinchen
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#4

14.08.2008, 12:21

Kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner Abrechnung richtig liege?
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Kerstinchen
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#5

14.08.2008, 15:27

Ich schiebe mich noch einmal frech nach oben und rufe leise HILFE... :D
UschiR

#6

14.08.2008, 15:40

Du liegst richtig, da bei dir ja eh kein Gebührensprung drin ist. Bei einem Gebührensprung würde ich nochmals überlegen wollen, aber so ist die Rechnung richtig. :zustimm
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Kerstinchen
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#7

14.08.2008, 15:46

Vielen Dank, UschiR!!! Die Bestätigung habe ich gebraucht :D

Gerade wegen des Gebührensprungs (1x Gebührenstufe bis 900,00 EUR und 1 x Gebührenstufe bis 600,00 EUR) war ich ja so skeptisch und wollte keine Gebühren verschenken :wink:
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