Kostenfestsetzung f. Kläger hier beantragen?
- Kasimir1603
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Ich glaubs jedenfalls nicht und mach den KAA auch gerne als erster
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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... mal am Rande anbemerkt: Du würdest dem Bekl. zu 1 jede Menge Schotter schenken.
Habs mal durchgerechnet (kenn Deine genauen Werte natürlich nicht, bei mir waren die RA-Kosten bei allen dreien gleich hoch). Aber ihr habt gegen den Bekl. zu 1 einen Erstattungsanspruch wg. Gerichtskosten. Der Bekl. zu 1 hat gar keine Erstattungsansprüche und der Bekl. zu 2 bekommt anteilig seine Kosten im Verhältnis 61:39 von Euch und dem Bekl. zu 1 erstattet.
Habs mal durchgerechnet (kenn Deine genauen Werte natürlich nicht, bei mir waren die RA-Kosten bei allen dreien gleich hoch). Aber ihr habt gegen den Bekl. zu 1 einen Erstattungsanspruch wg. Gerichtskosten. Der Bekl. zu 1 hat gar keine Erstattungsansprüche und der Bekl. zu 2 bekommt anteilig seine Kosten im Verhältnis 61:39 von Euch und dem Bekl. zu 1 erstattet.
was heißt regel? ist ja keine feste regel! Nur wenn doch ein kfB gegen einen ergehen wird und nicht zu Gunsten, dann hat man ja kein Interesse.
@ 13 doch das gibt es sehr wohl, dass manche PArteien vergessen, die Ausgleichung oder Festsetzung zu beantragen. Hab ich schon mehrfach erlebt. irgendnwann werden die akten dann trotzdem weggelegt.
@ 13 doch das gibt es sehr wohl, dass manche PArteien vergessen, die Ausgleichung oder Festsetzung zu beantragen. Hab ich schon mehrfach erlebt. irgendnwann werden die akten dann trotzdem weggelegt.
- 13
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Mir ist das noch nicht untergekommen. Erklären kann ich mir so etwas nur damit, dass sowohl die Partei als auch deren RA aus "Dummsdorf an der Knatter" stammen...Anton79 hat geschrieben:...doch das gibt es sehr wohl, dass manche PArteien vergessen, die Ausgleichung oder Festsetzung zu beantragen. Hab ich schon mehrfach erlebt. irgendnwann werden die akten dann trotzdem weggelegt.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Bei DEM Streitwert wird die Gegenseite den Kostenfestsetzungsantrag keinesfalls vergessen.
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