Hallo alle miteinander,
meine Anwälte haben mich gefragt, ob man, wenn der eigene Mandant die Kostenrechnung in Raten zahlen möchte eine zusätzliche Gebühr (Einigungsgebühr) in Ansatz bringen kann.
Oder ob es andere Möglichkeiten gibt, z.B. Pauschalbetrag.
Wie handhabt ihr dass denn in der Kanzlei. Reine Kulanz?
Liebe Grüße
Tanja
Einigungsgebühr bei Ratenzahlung von eigenem Mandant?
- petramaus
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Meistens stimmen wir Ratenzahlungen von den Mandanten ohne weitere Kosten zu. Vor allem bei langjährigen Mandanten.
Also keine extra Einigungsgebühr
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Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Jup - machen wir auch so.... hauptsache, die zahlen überhaupt was...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Voraussetzung für das Entstehen der Einigungsgebühr ist m. E. zunächst mal das Entstehen einer Betriebsgebühr in dieser Sache ansich, da sonst keine weiteren Gebühren entstehen können.Angeleye hat geschrieben:meine Anwälte haben mich gefragt, ob man, wenn der eigene Mandant die Kostenrechnung in Raten zahlen möchte eine zusätzliche Gebühr (Einigungsgebühr) in Ansatz bringen kann.
Sofern es also keine Mandatsniederlegung gegenüber dem Mandanten und keine Aufnahme einer expliziten Inkassotätigkeit gegenüber dem dann ehemaligen Mandanten gibt, sehe ich keine Rechtsgrundlage für das Abzocken des Mandanten
Woraus sollte sich die Berechtigung zum Abrechnen eines "Pauschalbetrags" ergeben ? Entweder gibt es eine anwaltliche Tätigkeit, die Gebühren nach dem RVG auslöst, und die sind ja dann bestimmbar, oder aber nicht.Angeleye hat geschrieben:Oder ob es andere Möglichkeiten gibt, z.B. Pauschalbetrag.
In aller Regel ja. Ausnahme: Mandat wurde niedergelegt, Mandant ist zahlungsfähig, aber -unwillig. Dann wird genommen, was geht.Angeleye hat geschrieben:Wie handhabt ihr dass denn in der Kanzlei. Reine Kulanz?