Einigungsgebühr bei Ratenzahlung von eigenem Mandant?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Angeleye
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#1

08.08.2008, 13:49

Hallo alle miteinander,

meine Anwälte haben mich gefragt, ob man, wenn der eigene Mandant die Kostenrechnung in Raten zahlen möchte eine zusätzliche Gebühr (Einigungsgebühr) in Ansatz bringen kann.
Oder ob es andere Möglichkeiten gibt, z.B. Pauschalbetrag.

Wie handhabt ihr dass denn in der Kanzlei. Reine Kulanz?


Liebe Grüße
Tanja
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petramaus
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#2

08.08.2008, 13:52

Meistens stimmen wir Ratenzahlungen von den Mandanten ohne weitere Kosten zu. Vor allem bei langjährigen Mandanten.
Also keine extra Einigungsgebühr
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#3

08.08.2008, 13:59

Jup - machen wir auch so.... hauptsache, die zahlen überhaupt was...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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charly03
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#4

08.08.2008, 14:00

:zustimm Läuft bei uns ebenso ohne Extragebühr.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Andreas

#5

08.08.2008, 14:13

Angeleye hat geschrieben:meine Anwälte haben mich gefragt, ob man, wenn der eigene Mandant die Kostenrechnung in Raten zahlen möchte eine zusätzliche Gebühr (Einigungsgebühr) in Ansatz bringen kann.
Voraussetzung für das Entstehen der Einigungsgebühr ist m. E. zunächst mal das Entstehen einer Betriebsgebühr in dieser Sache ansich, da sonst keine weiteren Gebühren entstehen können.

Sofern es also keine Mandatsniederlegung gegenüber dem Mandanten und keine Aufnahme einer expliziten Inkassotätigkeit gegenüber dem dann ehemaligen Mandanten gibt, sehe ich keine Rechtsgrundlage für das Abzocken des Mandanten :wink:
Angeleye hat geschrieben:Oder ob es andere Möglichkeiten gibt, z.B. Pauschalbetrag.
Woraus sollte sich die Berechtigung zum Abrechnen eines "Pauschalbetrags" ergeben ? Entweder gibt es eine anwaltliche Tätigkeit, die Gebühren nach dem RVG auslöst, und die sind ja dann bestimmbar, oder aber nicht.
Angeleye hat geschrieben:Wie handhabt ihr dass denn in der Kanzlei. Reine Kulanz?
In aller Regel ja. Ausnahme: Mandat wurde niedergelegt, Mandant ist zahlungsfähig, aber -unwillig. Dann wird genommen, was geht.
Angeleye
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#7

08.08.2008, 15:45

Danke für die schnellen Antworten! :-)
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