Einigungsgebühr aus Teilzahlungsvergleich entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kerstinchen
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#1

05.08.2008, 09:45

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin mal wieder etwas unsicher:

Wir haben ein Aufforderungsschreiben gefertigt, woraufhin sich Schuldner gemeldet und um Ratenzahlung gebeten hat. Nach Einverständnis durch Mdt. haben wir Sch. einen Teilzahlungsvergleich geschickt. Sch. hat jedoch weder Raten gezahlt noch Vergleich zurückgeschickt. Die Mdt. möchte nun, dass ein MB beantragt wird. Die Gebühr für den Teilzahlungsvergleich kann ich doch nun nicht geltend machen, richtig??? Möchte hier aber natürlich kein Geld verschenken :D

Vielen Dank im Voraus...

Liebe Grüße,

Kerstinchen
jenniver
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#2

05.08.2008, 09:46

Da der Vergleich nicht unterschrieben, ist er nicht zustande gekommen. Also bekommst du hierfür keine Gebühren.
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Kasimir1603
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#3

05.08.2008, 09:47

:zustimm
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Kerstinchen
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#4

05.08.2008, 09:51

Dann lag ich ja doch richtig :mrgreen:

Danke!!!
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