*lach* Nun muss ich doch nochmal auf den letzten Drücker eure Hilfe haben
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Najutt zum Fall:
In einer Umgangssache verreten wir die Antragsgegnerin in einem Antrag über den Umgang (*g* komischer Satz)
Wir haben dann beantragt, den Antrag kostenpflichtig zurückzuweisen. Daraufhin erging ein Termin. PKH wurde bewilligt und ein Zwischenvergleich wurde geschlossen:
..."Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Umgangsregelung zunächst auf die Dauer von 3 MOnaten veranschlagt ist. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass monatlich gemeinsame Gespräch beim Jugendamt geführt werden sollen, um Perspektiven einer Ausweitung des Umgangs zu entwickeln".
Dann bat mein Chef schon um Streitwertfestsetzung. Dann erging ein Beschluss auf verläufige Streitwertfestsetzung von 3.000,00 EUR.
Weiter haben wir erstmal nichts gemacht. Das Gericht schrieb nach ner Zeit und nahm auf den Zwischenvergleic bezug und bat höflich um Mitteilung, ob die Parteien sich über die weiteren Umgangskontakte verständigt haben und sich das Umgangsverfahren damit erledigt hat oder eine gerichtliche Entscheidung als erforderlich angesehen wird.
Wir haben dann ganz viel mitgeteilt und das abzuwarten bleibt, wie sich das Umgangsrecht weiterentwickeln wird und es ist ggf. nicht ausgeschlossen, dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist.
Hm.. jetzt soll ich schonmal abrechnen? Ist das Sinnvoll? Wenn es noch weiter läuft? *grübel* Oder einfach erstmal mit dem vorläufigen Streitwert von 3.000,00 EUR ne 1,3 VG und 1,2 TG über PKH nen KFA beantragen oder was meint ihr?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!