Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
verwirrtesetwas
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#1

31.07.2008, 08:42

Hallo,

ich bin Wiedereinsteigerin und muß nun einen Kostenfestsetzungsantrag
machen. Sowas hab ich aber noch nicht wirklich gemacht. Könnt Ihr mir
vielleicht sagen, ob da Anlagen beigefügt werden müssen und ob ich da auch Abschriften mit beifügen muß?

Lieben Dank
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LuzZi
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#2

31.07.2008, 08:45

Gegen wen willst du denn festsetzen lassen und was?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
verwirrtesetwas
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#3

31.07.2008, 08:45

gegen den gegner
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#4

31.07.2008, 08:46

Und was? Nur RA-Kosten? Vllt. noch Auslagen für Sachverständige o. ä.?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#5

31.07.2008, 08:47

ich nehme an, du meinst einen KFA nach 104 ZPO.
Den behandelst du wie einen ganz normalen Schriftsatz. Also beglaubigte und einfache Abschrift. Wenn du als Reisekosten zB Flugkosten, Taxi oä mit drin hast, empfiehlt es sich, dafür einen Beleg beizufügen
jenniver
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#6

31.07.2008, 08:48

Ich gehe mal davon aus, dass du einen KFA wegen gewonnen Prozess meinst und nicht wegen ZV-Kosten.
Also bei einem normalen KFA brauchst du erst mal keine Anlagen beizufügen.
Abschriften des KFA machst du für jeden Antragsgegner zwei, genauso wie bei der Klageschrift. Hast du einen Antragsgegner fügst du ein Original und zwei Kopien bei.
verwirrtesetwas
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#7

31.07.2008, 08:49

wow was man da alles wissen muß

sorry

ich hab ein versäumnisurteil und einen betrag festgesetzt auch vorgerichtliche kosten...

also verfahrens und terminsgebühr oder?

ähem wieso nach 104??
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#8

31.07.2008, 08:50

Weil § 104 ZPO die Festsetzung gegen den Gegner ist. § 11 RVG ist gegen den eigenen Mandanten und § 106 ZPO ist der Kostenausgleich.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

31.07.2008, 08:52

hmm ja sorry

aber was ist z. b. mit §§ 103 ff ZPO... so sagt es zumindest das Programm
verwirrtesetwas
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#10

31.07.2008, 08:53

und wenn ich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragen soll..mach ich dass dann auch in dem KFA gleich mit oder extra?
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