Hallo,
ich habe eine außergerichtliche Sache auf dem Tisch, der vor dem Ombudsmann verhandelt wurde.
Ich würde die GG nach 2300 nehmen. Nun sagte man mir, ich könnte auch die VG nehmen, weil das Verfahren vor dem Ombudsmann wie das Verfahren vor dem Gericht abgerechnet wird. Ist dem so?
Vielen Dank für eure Hilfe
Abrechnung Ombudsmann
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Ein Ombudsmann führt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch. Er ist sowas wie bei Gericht der Richter. Meist enden diese Verfahren durch Einigung/Vergleich.
In einigen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren vor der gerichtlichen Inanspruchnahme durchzuführen, das wird aber m.W. durch die Länder bestimmt. Ich glaube in NRW wurde die wieder abgeschafft.
Ansonsten wird das Schlichtungsverfahren noch bei Nachbarschaftstreitigkeiten durchgeführt.
In einigen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren vor der gerichtlichen Inanspruchnahme durchzuführen, das wird aber m.W. durch die Länder bestimmt. Ich glaube in NRW wurde die wieder abgeschafft.
Ansonsten wird das Schlichtungsverfahren noch bei Nachbarschaftstreitigkeiten durchgeführt.
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Du musst hier eine 1,5 GG nach 2303 VV RVG abrechnen.
Curry
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Curry, würde ich auch nehmen, wenn ich mir den 2303 VV RVG durchlese!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
bei uns heißt das Schiedsmann...jenniver hat geschrieben:Ein Ombudsmann führt ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durch. Er ist sowas wie bei Gericht der Richter. Meist enden diese Verfahren durch Einigung/Vergleich.
In einigen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren vor der gerichtlichen Inanspruchnahme durchzuführen, das wird aber m.W. durch die Länder bestimmt. Ich glaube in NRW wurde die wieder abgeschafft.
Ansonsten wird das Schlichtungsverfahren noch bei Nachbarschaftstreitigkeiten durchgeführt.
LG
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Es geht hier (möglicherweise) um etwas anderes als das Güteverfahren. Einen Ombudsmann gibt es z.B. in der Versicherungswirtschaft:
http://www.versicherungsombudsmann.de/
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