Sachverständigenkosten im KfB?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
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#11

30.07.2008, 11:30

Wenn er nur zum Termin geladen wurde, dann hätte er seine Kosten aber auch ggü. dem Gericht abrechnen können bzw. dürfen. Schließlich hat das Gericht ihn ja auch geladen..
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#12

30.07.2008, 11:33

Wenn das Gericht ihn auch tatsächlich geladen hat!

Aber ich verstehe nicht, was der SV dann in RG gestellt hat. Und selbst wenn es ein Fehler von ihm war, warum die Kosten dann bezahlt wurden.

Und selbst dann, dürfte es keine Probleme bei der Kostenfestsetzung geben.

Irgend etwas fehlt hier noch.
Olgy1607
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#13

30.07.2008, 11:36

man ich bin jetzt voll verwirrt, sorry, dass ich euch auch verwirre.. das ist so eine mega dicke akte...

so jetzt habe ich mir das alles durchgeschaut und nun bitte noch einmal von vorne. Ihr seid toll, dass Ihr das mitmacht.

Also:
- SV geladen auf unseren Antrag
- Wir sollten Vorschuss an das Gericht von EUR 1.500,00 zahlen (hat die Haftpflicht dann auch gemacht)
- nach dem das Gutachten erstellt war und der SV im Termin vorgetragen hat erhielten wir vom Gericht (so! und nun habe ich es richtig) ein Schreiben mit der Abrechnung des SV als Anlage und der Aufforderung weitere Kosten von eUR 1.263,00 für das Gutachten zu bezahlen (hat dann auch die Jaftplficht des Mandanten erledigt)

Jetzt ist der Sachverhalt definitiv richtig und ich habe dem nichts mehr beizufügen.

Das ist so furchtbar Urlaubsvertretung machen zu müssen und solche Sachen ausbaden zu müssen.
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#14

30.07.2008, 11:41

stimmt, irgendwas läuft hier verquer...
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#15

30.07.2008, 11:43

Also habt Ihr den Vorschuss für den SV gezahlt. Der SV hat Rechung gelegt, Vorschuss hat nicht ausgericht, Ihr habt Restbetrag gezahlt.

Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass die gesamten Kosten für den SV mit in den KfA müssen (und zwar der Vorschuss + die zweite Zahlung für den Rest, den Ihr geleistet habt).
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#16

30.07.2008, 11:45

Genau!! Der Meinung sind wir auch, aber das Gericht sagt kommischerweisem, die Kosten gehören nicht in der KfB. Also, ist das Quatsch was das Gericht sagt??
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#17

30.07.2008, 11:45

Dann versteh ich nicht, warum das Gericht die Kosten nicht festsetzt.

Kosten eines vom Gericht beauftragten SV sind festsetzbar und erstattungsfähig.

Sicher, dass du nicht doch noch was übersehen hast?
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#18

30.07.2008, 11:46

Ich würde mich mal ans Gericht wenden und mitteilen, dass Gutachtenauftrag durch Beweisbeschluss vom .... erteilt wurde und die Kosten des SV zu den Verfahrenskosten gehören und daher festsetzungsfähig sind.
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#19

30.07.2008, 11:51

Nun ruft das Gericht an und behauptet, diese Kosten sind nicht festzusetzen.
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#20

30.07.2008, 12:06

GELADEN wurde der Gutachter vom Gericht, ihr habt ja den Beweisbeschluß, auch wenns nicht als Begriff drübersteht!?
Ich würde mich mal erkundigen, ob der Gutachter beim Gericht seine Kosten mitgeteilt hat und daher jetzt vielleicht zwei Kostennoten zum gleichen Rechnungsgegenstand (Gutachten oder Termin) unterwges sind, dann ist natürlich nur eine erstattungsfähig.
Grundsätzlich sind die Kosten des Gutachtens wie auch die anläßlich des BT angefallenen Reisekosten Gerichtskosten und kein Privatvergnügen der Parteien.
Und daher müssen sie auch erstattungsfähig sein.

Vielleicht findet sich auch in der dem Rechtspfleger vorliegenden Akte kein Hinweis auf Zahlung des Kostenvorschusses, der im Rahmen des Beweisbeschlusses hätte ergehen müssen und er stellt sich deswegen an.
Dann kann das noch lustig werden.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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