Mir ist soeben wieder eingefallen, was das war, das mir so vorschwebte und mich verwirrte:
Hier gings um die Kostenlast, die wann wer im welchem Verfahrensabschnitt zu tragen hat, bei Zahlung der Forderung vor Zustellung der Klage und solches Zeug.
Hab mal wieder im Kopp die falsche Schublade geöffnet.
Danke Euch trotzdem. Wieder was entwirrt.
Klage konnte nicht zugestellt werden: Verfahrensgebühr?
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Sag ich doch. Meine Rede. Sie muss ja nicht unbedingt rechtshängig sein, damit man eine 1,3 bekommt.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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