Auslagen Mahnverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Findik
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#11

28.07.2008, 21:30

Also, ich berechne die Auslagen immer einmal, weil ich immerhin eine Rechnung habe mit 1,0 für MB und 0,5 für VB. Ist doch auch logischer, als es getrennt zu rechnen. Finde ich jedenfalls
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
ReNoJule

#12

28.07.2008, 21:42

Verstehe deine "Logik" nicht
Urlaubi
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#13

17.05.2009, 08:55

Hi,

wir rechnen das auch so, dass man eben nur einmal die Auslagen berechnet..hab jetzt aber iregendwie ein Brett vor dem Kopf:
wir haben in der ersten rechnung den MB + VB + Auslagen + Mwst berechnet..danach folgte das streitige Verfahren, das ich wieder abrechnen sollte. ich habe da eine 0,3 Verf. geb. genommen, aber leider ohne die Auslagen..aber wenn ich es mir jetzt hier recht überlege, ist das doch falsch oder ??? die hätte ich nochmals nehmen müssen, oder? aber von welchem wert dann, von dem was bei einer 0,3 rauskommt?
ich bin grad völlig verwirrt
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cappie
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#14

17.05.2009, 10:44

Du hättest berechnen müssen für das streitige Verfahren die Auslagen aus der 1,3 Gebühr
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