Hallöchen, sorry wegen meiner Frage, wollte sie eigentlich nicht löschen
Also, Ausgangfrage: Gegner hatte in Ort A seinen Sitz und wurde auch dort verklagt. Gegern nimmt sich Anwalt aus Ort B aus einer überörtlichen Kanzlei. Der Anwalt schickt einen andern Anwalt aus seiner Kanzlei - Niederlassung ORt A - zum Termin. Hauptbevollmächtiger will nun seine Kosten und die des Unterbevollmächtigten festsetzen lassen.
Nachdem ich, wie schon geschrieben habe, habe ich nen BEschluss des OLG gefunden, nach dem er die KOsten des Unterbevollächtiger, aber auch keine fiktiven Reisekosten geltend machen kann.
Hab den BEschluss in meiner Begründung zitiert und auch die Zustimmung von Chef bekommen. Mal sehen wie´s ausgeht.
ABER, ich pass wohl besser auf und lösch nicht meine Beiträge. Noch mal ganz großes SORRY
Kostenfestsetzungantrag Unterbevollmächtigter
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- NORTHERN DINO
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An dem Ergebnis wäre ich auch interessiert. Bitte unbedingt hier einstellen.
~ Grüßle ~
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