komplizierte Abrechnung, bitte Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Petra Hetterich
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#1

24.07.2008, 12:23

Hallo Ihr,

ich bräuchte mal die Hilfe der Abrechnungsexperten, weil ich nicht mehr durchblicke... :oops:

Also Folgendes: Mahnschreiben über 20.000 €, dann MB über 20.000 €, der Gegner widerspricht nur den Zinsen und wir erhalten einen Teil-VB. Wir haben dann eine Anspruchsbegründung über die Zinsen in Höhe von 2000 € gemacht und erhielten ein VU und später dann den entsprechenden KFB.

Nun ist mein Problem, dass ich nicht weiß, wie ich was anrechnen soll und wieviel Postpauschalen übrig bleiben.... Es waren ja auch noch unterschiedliche Streitwerte und ich bin am überlegen, ob das überhaupt angerechnet wird... Also das Mahnschreiben auf den MB ja, da ging es ja beide Male um die Hauptforderung, VB wird ja glaub ich eh nicht angerechnet und was ist mit dem Rest, wo es nur um die Zinsen ging? Rechne ich den MB dann irgendwie auf die 3100 VV an? Also meine unwissende Abrechnung sähe so aus:

1,3 Geschäftsgeb. 2300 aus 20.000 €
+ 7002 Post

1,0 Verfahrensgeb. 3305 aus 20.000 €
0,65 Anrechnung 2300/3305
0,5 Verfahrensgeb. 3308 aus 20.000 €
+ 7002 Post

1,3 Verfahrensgeb. 3100 aus 2.000 €
0,5 Terminsgeb. 3105 aus 2.000 €
+ 7002 Post

+ MWSt.
+ Gerichtskosten

Was meint ihr? Zu wenig angerechnet und zu viel Post?

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

LG Petra
Zuletzt geändert von Petra Hetterich am 24.07.2008, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
jenniver
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#2

24.07.2008, 12:28

Ich würde deiner Abrechnung zustimmen. Den MB brauchst du auf die 3100 nicht anrechnen, da ja die HF vollständig erledigt war und im streitigen Verfahren ja nur noch Zinsen anhängig waren und diese somit zur HF geworden sind
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Curry
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#3

24.07.2008, 12:29

Ich würd es auch so abrechnen und die MB-Gebühr nicht anrechnen, da die 2.000€ Zinsen ja in den 20.000€ nicht enthalten waren.
Curry

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#4

24.07.2008, 12:33

warum die 1,0 nicht anrechnen?
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Curry
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#5

24.07.2008, 12:35

0,5 VG aus m. e. hier der betrag gegen den die Gegenseite widerspruch eingelegt hat also 2000
Das würde ich nur so abrechnen, wenn er gleich gegen den MB Widerspruch eingelegt hat. Wenn er gegen den VB Einspruch eingelegt hat, dann in voller Höhe.
0,65 GG aus dem betrag gegen den widersprochen wurde also 2000
Nein, der gesamte Betrag ist ins MV übergegangen, also wird hier aus 20000€ angerechnet.
Curry

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#6

24.07.2008, 14:23

Also, nur mal so theoretisch...
Ich glaube nicht, dass das so einfach geht. Die Zinsen sind ja ursprünglich eine den Streitwert nicht erhöhende Nebenforderung. Sie werden zwar zur Hauptforderung, weil darüber dann das streitige Verfahren eröffnet wird, aber ich habe da so ein Bauchgefühl :wink: dass man da nicht so einfach nochmal 1,3 aus 2.000 € abrechnen kann. Findet da möglicherweise eine Anrechnung statt? Sowas wie "nicht mehr als 1,3 aus 22.000 €" oder sowas?

Ansonsten gebe ich zu bedenken, dass im MV insgesamt nicht mehr als 20 € PTA entstehen können.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Petra Hetterich
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#7

24.07.2008, 14:51

Hmm, also alle nicht ganz einig...

Zauberdrops, über die 1,3 aus 2000 € hab ich einen KFB, also die müssten ok sein. Und wegen der Post bin ich ja eben nicht sicher. Also ein Mal 20 € außergerichtlich ist ja klar, meiner Meinung nach auch ein Mal im Mahnverfahren und im streitigen Verfahren doch eigentlich auch... oder?

Ich denke eigentlich, mehr düffte nicht angerechnet werden müssen... Rein theoretisch hätte ich ja auch das Verfahren über die Hauptforderung und das über die Zinsen extra machen können (ist natürlich Quatsch aber wäre doch möglich) und dann würde es ja auch um die gleiche Sache gehen, aber unterschiedliche Streitwerte. Solche blöden Fälle findet man ja wieder in keinem Buch...
gkutes

#8

24.07.2008, 14:55

also anrechnen würde ich auch nicht.
und drei mal post geht auch in ordnung
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ciryll
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#9

24.07.2008, 14:56

ja dreimal p u t...die bekommst du ja für jede angelegenheit
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
jenniver
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#10

24.07.2008, 14:57

:zustimm für PTE gibts keine Anrechnung.
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