Teil bezahlt? Wie weiter im Mahnbescheid? *grübel*

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sabbel1987
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#11

24.07.2008, 10:50

HILFE :)
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

[b]Wo kämen wir hin, wenn niemand ginge um zu schauen wohin wir kämen wenn wir gingen![/color][/b]
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Daisymaus512
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#12

24.07.2008, 10:59

Nee, kurzes Schreiben ans Gericht, daß Hauptforderung am ... bezahlt wurde und insoweit der MB zurückgenommen wird. Wegen der Zinsen wird der MB aber Aufrecht erhalten.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
*Butterfly_83*

#13

24.07.2008, 11:01

:zustimm So würde ich es auch machen.
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Kasimir1603
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#14

24.07.2008, 11:21

Nachdem Eurer Mandant ja die Zinsen auch haben will, würde ich sagen, der MB war ja nicht soooo unberechtigt ;) Also GK einzahlen, kurzes S ans Gericht, dass so und soviel bezahlt wurde und somit noch Rest i.H.v. aussteht und in dieser Höhe MV weiterbetriben wird. Aber müssten die 40 Euro nicht vielmehr Rest der HF sein? Weil Verrechnung erfolgt doch i.d.R. zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann erst auf die HF. Oder war die Verrechnung bei Euch anders?

Ferner würde ich auch noch ein S an den Gegner machen und zur Zahlung des Restbetrage auffordern, mitteilen, dass bereits ein MV eingeleitet wurde und halt über die Restkosten informieren und zur Zahlung auffordern.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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blackcat
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#15

24.07.2008, 12:07

:zustimm Kasimir
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