Brauche mal eure Hilfe
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Wir haben für unseren Mandanten ein Aufforderungsschreiben an den Gegner geschickt. Die Zahlungsfrist war bis 08.07.2008 gesetzt. Am 10.07.2008 (Eingang bei uns) überweist der Gegner alle Kosten (HF + Anwaltskosten) außer die Zinsen auf unser Konto.
Da die Buchhaltung bei uns in dem Moment im Verzug war, haben wir trotzdem am 11.07.2008 den Mahnbescheid wegen der ganzen Forderung beantragt.
Jetzt kommt die Aufforderung wegen der 23,00 EUR Gerichtskosteneinzahlung.
Was würdet ihr nun machen? Die GK müssen ja sowie gezahlt werden oder? Müssen wir den Mahnbescheid teileweise zurücknehmen oder was kann man machen?
Man könnte ja den MB weiter laufen lassen, obwohl der Gegner bei Zustellung ja dann bestimmt Widerspruch einlegt und wir gar nicht bis zum VB kommen würden, wo wir angeben könnten, dass eine Zahlung geleistet wurden ist oder?
Hatte das jemand von euch schonmal?
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet, was ich da nun mache muss!
Danke schonmal im Voraus!