Teil bezahlt? Wie weiter im Mahnbescheid? *grübel*

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sabbel1987
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#1

24.07.2008, 09:30

Hallo an alle!
Brauche mal eure Hilfe ;)
Wir haben für unseren Mandanten ein Aufforderungsschreiben an den Gegner geschickt. Die Zahlungsfrist war bis 08.07.2008 gesetzt. Am 10.07.2008 (Eingang bei uns) überweist der Gegner alle Kosten (HF + Anwaltskosten) außer die Zinsen auf unser Konto.
Da die Buchhaltung bei uns in dem Moment im Verzug war, haben wir trotzdem am 11.07.2008 den Mahnbescheid wegen der ganzen Forderung beantragt.
Jetzt kommt die Aufforderung wegen der 23,00 EUR Gerichtskosteneinzahlung.

Was würdet ihr nun machen? Die GK müssen ja sowie gezahlt werden oder? Müssen wir den Mahnbescheid teileweise zurücknehmen oder was kann man machen?
Man könnte ja den MB weiter laufen lassen, obwohl der Gegner bei Zustellung ja dann bestimmt Widerspruch einlegt und wir gar nicht bis zum VB kommen würden, wo wir angeben könnten, dass eine Zahlung geleistet wurden ist oder?
Hatte das jemand von euch schonmal?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet, was ich da nun mache muss!
Danke schonmal im Voraus!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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#2

24.07.2008, 09:36

Ihr könntet bei dem Antrag vom VB Formular ankreuzen, dass ein Teilbetrag bezahlt wurde. Habt Ihr ihn zur ZAhlung der Zinsen aufgefordert? Um wieviel Euro geht es noch (Zinsen).

Eigentlich hat er ja noch rechtzeitig vor dem Antrag auf MB bezahlt, somit hätte Ihr den gar nicht stellen dürfen... Ist schwierig...

Denke wenn er Widerruf einlegt und es kommt zu einem Verfahren, bleiben die Kosten bei Euch hängen...

Sicher bin ich mir aber nicht.
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Daisymaus512
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#3

24.07.2008, 09:38

Hallo! Ich würde einfach mal beim Mahngericht anrufen und die Sache erklären. Aber wahrscheinlich müßt ihr den MB hinsichtlich des bezahlten Betrages zurücknehmen.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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Smilie
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#4

24.07.2008, 09:39

Ich denke auch, dass der MB gar nicht hätte gestellt werden dürften.

Würde denn nach der Verrechung der Zahlung noch was an HF offen sein? Bei Widersprüch müsstet ihr wohl oder übel deswegen den größten Teil der Kosten tragen...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Daisymaus512
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#5

24.07.2008, 09:44

Ich würde das Verfahren nicht bis zum VB-Antrag weiterlaufen lassen, weil der Schuldner ja 100 %ig Widerspruch einlegen wird, wenn der MB über die ganze Forderung lautet.

Es stellt sich wirklich die Frage, wie viel GEld (Zinsen) noch offen steht und ob nicht der MB gleich ganz zurückgenommen werden sollte.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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Sabbel1987
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#6

24.07.2008, 09:48

Zinsen sind über 40,00 EUR angefallen. Also lohnts ja nicht wirklich, dass Verfahren weiter laufen zu lassen *grübel*
Hauptforderung von knapp 600 und unsere Kosten wurden ja beglichen. Genau die 40 EUR Zinsen fehlen. Der Schuldner hat immer mal wieder Teilbeträge gezahlt, daher sah er es wohl nicht ein, die Zinsen zu zahlen ;)Also würden wir auf den 23,00 EUR GK sitzen bleiben oder? Denn war ja eigentlích unsere Schuld, weil wir ja ein Tag zu spät waren *motz*
Hm.. und dann vielleicht mit MDT. abklären, auf die Zinsen zu verzichten, da sonst im streitigen Verfahren noch mehr Kosten entstehen und den MB zurück nehmen??
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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Daisymaus512
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#7

24.07.2008, 09:50

:dafuer
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#8

24.07.2008, 09:57

:zustimm MB zurücknehmen
Sabbel1987
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#9

24.07.2008, 10:15

Danke Leute. Ihr seid die Besten ;)
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Sabbel

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Sabbel1987
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#10

24.07.2008, 10:44

Klasse... ich bekomm ich echt gleich einen zu viel *motz*
Jetzt rief unser Mandant an, ach neeee wir wollen da doch weiter gegenan gehen, der Gegner soll nicht damit durchkommen, die Zinsen nicht zu zahlen. Der hat uns ja sooo geärgert *kotz*

So und nun? Die 23,00 EUR GK zahlen (auf denen wir dann wegen falschem MB sitzen bleiben) und dann Schreiben an das Mahngericht, von wegen Mahnbescheid zurücknehmen und dann nen neuen Mahnbescheid machen und dann die Zinsen nur rein nehmen und welche Katalog-Nr.?
Oder einfach nochmal nen Gegner auffordern und drohen??
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Sabbel

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