Gegenstandswert im ArbR Elternzeit / verkürzte Arbeitszeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mausebaer.20
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#1

22.07.2008, 10:00

Habe ein kleines Problem und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich soll eine Akte abrechnen, weiß aber nicht genau, was ich für Gebühren nehmen kann/soll. Unsere Mandantin wollte ihre Arbeitszeit verringern und gleichzeitg ihre Elternzeit geltend machen. Wir waren in dieser Angelegenheit beratend tätig und sind nicht nach außen aufgetreten. Dies bedeutet, wri haben unserer Mandantin ein Schreiben vorgefertigt, welches sie ihrem Arbeitgeber vorgelegt hat. Nun hat eine Einigung stattgefunden.

Berechnung des Gegenstandswertes? Einigungsgebühr?

HILFE HILFE HILFE!!!!!

Vielen Dank jetzt schon für Eure Hilfe.
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Re1108
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#2

22.07.2008, 10:10

Also eine EInigungsgebühr könnt ihr meiner Meinung nach nicht ansetzen, da Ihr nach außen hin gar nicht tätig geworden seid (daher maßgeblich an der Einigung auch nicht beteiligt gewesen seid).

Was den Streitwert angeht, bin ich leider auch überfragt.

Ggf. kannst du das umgehen, indem du ne Beratungsgebühr ansetzt, in diesem Fall den Höchstsatz von 190,00 €.
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