Abrechnung Treuhänderauftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blackpowder
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#1

15.07.2008, 12:01

Hallo zusammen,

ich habe hier mal wieder eine Akte auf dem Tisch liegen, die mich Abrechnungstechnisch vor Probleme stellt:

Wir waren für die Mandantin wegen einer Erbauseinandersetzung zuerst außergerichtlich und dann gerichtlich tätig. Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen, wonach an unsere Mandantin 40.000 € gezahlt werden müssen. Als Gegenleistung wurde eine Eigentumsübertragung vereinbart ( Zug und Zug Leistung).

Mein Chef hat sich als Treuhänder zur Verfügung gestellt, das Geld wurde auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Nachdem nun das Eigentum übertragen wurde, kann das Geld an unsere Mandantin ausgezahlt werden.

Kann ich für die Tätigkeit als Treuhänder eine Gebühr berechnen?

Danke euch schon einmal im Voraus

Viele Grüße
Blackpowder
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#2

17.07.2008, 08:39

Kann mir hier wirklich keiner weiterhelfen?? :(
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