3 Auftraggeber Kostenfestsetzungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SabrinaL
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#1

14.07.2008, 11:43

Hallo,

wir (ursprünglich 3 Beklagte) haben einen Vergleich geschlossen. Der 3. Beklagte wurde von der Klägerin versehentlich verklagt. Die Klage wurde zurückgenommen. Wir haben alle drei vertreten. Für die Beklagten 1 und 2 haben wir einen Vergleich geschlossen. Die Kosten wurden 62 zu 38% geteilt. Die Kosten der Beklagten zu 3 muss vollständig von der Klägerin getragen werden.

Wie muss der KfA aussehen ?

volle Gebühr für 3. Beklagten

Erhöhungsgebühr für Beklagte 1 + 2 ?

Viele Grüße

SabrinaL
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#2

14.07.2008, 11:56

Also ich würde hier 2 KFAs machen.

Einen bzgl. des versehentlich Beklagten, da hier die Kosten voll erstattungspflichtig sind und einen zweiten bzgl. der anderen Beklagten, damit diese Kosten dann vom Gericht gequotelt werden.

Hatten wir auch schon so ne Sache. Dürfte eigentlich keine Probleme geben bei der Festsetzung.
SabrinaL
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#3

14.07.2008, 12:11

Vielen Dank für deine prompte Nachricht.

Rechne ich dann im Innenverhältnis auch zwei Mal ab ?
gkutes

#4

14.07.2008, 12:11

aber für den 3. beklagten kannst du nur den erhöhungsteil einzeln geltend machen. also die volle gebühr + 1 erhöhung für 1) und 2) und 1 erhöhung für 3)

ist zwar ne gute idee, die volle gebühr auf den kläger abzuwälzen, aber der kläger wird das zu verhindern wissen. also ich würde mich jedenfalls beschweren wenn ich kläger wäre
SabrinaL
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#5

14.07.2008, 12:20

gkutes,

wie meinst du dass ?

Ein KfA ?
gkutes

#6

14.07.2008, 12:23

für die übersichtlichkeit würde ich auch zwei machen.
bzw. einen 104er und einen 106er.

ich meinte nur, dass du nicht, wie in deiner frage angedeutet, in den kfa für den 3. beklagten die volle gebühr reinnehmen solltest. hier nur eine 0,3
und in den ausgleichsantrag dann die volle gebühr
SabrinaL
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#7

14.07.2008, 12:27

Ich hatte mir vorgenommen,

1. KfA (3. Beklagter) 1,3 nach Nr. 3100 VV RVG

2. KFA (1 + 2 Beklagter) 1,3 + 0,3 nach Nr. 3100 + 1008 VV RVG
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#8

14.07.2008, 12:34

So würd ichs auch machen.
gkutes

#9

14.07.2008, 12:36

ne ne ne - da rechnest du ja glatt 1,0 zu viel ab. das glaub ich nicht, das man das so macht.
insgesamt bekommst du ja 1,9 für alle.

oder steh ich da grad aufm schlauch?
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#10

14.07.2008, 12:42

Der eine Beklagte ist aber "unnötig" verklagt worden.

Also war auch das Verfahren ihm gegenüber unnötig und wird so gestellt, als ob es quasi ein "separates Verfahren" gewesen ist.

In unserem Fall damals haben wir die Verfahrensgeb. für den fälschlicherweise beklagten voll festgesetzt bekommen (bei der Kostenquotelung wurde dies durch das Gericht aber entsprechend berücksichtigt)
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