Kostenfestsetzung gegen den Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mondelfin

#11

27.11.2006, 11:50

Die Festsetzung nach § 11 RVG kann man nur machen, wenn vorher ein gerichtliches Verfahren anhängig war. Also brauch kein MB beantragt zu werden.

Wenn es um außergerichtliche Gebühren geht entweder MB beantragen oder sofort Klage einreichen (wenn man davon ausgehen kann, daß der Mandant Widerspruch einlegt, ist blöd, aber wir haben gerade so einen Fall :roll: )

Hoffe ich konnte Dir einigermaßen weiterhelfen :)
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Curry
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#12

27.11.2006, 11:50

Einen Mahnbescheid macht man z. B. bei außergerichtlichen Kosten.

Wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war, dann muss man die Kostenfestsetzung beantragen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#13

27.11.2006, 11:51

Du kannst nur die Kosten festsetzen lassen, die im gerichtlichen Verfahren entstanden sind. Da ist es die bessere Variante, weil du bei einem Mahnbescheid ja wieder Gerichtskosten bezahlen müsstest, das Festsetzungsverfahren ist jedoch bis auf 3,19 € Zustellgebühren (in Berlin) kostenfrei. Die Zustellkosten werden auf Antrag mit festgesetzt.
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Kerstinchen
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#14

27.11.2006, 12:27

@ Limette

Es geht ja nur entweder oder... Einen MB kannst Du nur machen, wenn die Kosten gem. § 11 RVG nicht festsetzbar sind.

@ KatharinaW

Ich würde es so machen:

In dem Rechtsstreit

Muster ./. Beispiel

Aktenzeichen:

beantragen wir, folgende Gebühren und Auslagen gem. § 11 RVG gegen die von uns vertretene Partei festzusetzen:

Kostenrechnung:
Wert:
1,3 Verfahrensgebühr...

Die von uns vertretene Partei ist (nicht) zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Wir versichern, dass die Auslagen für die Postgebühren erforderlich waren.

Wir bitten, die gesetzliche Verzinsung zu berücksichtigen.


Bei den meisten Gerichten musst Du gleichzeitig noch Zustellkosten einzahlen.


Lieben Gruß,

Kerstinchen
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Pepsi
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#15

27.11.2006, 15:52

Mahnbescheid geht nicht, wenn du KFB machen kannst, also sprich in dem meisten gerichtlichen Verfahren.. MB wird meist nur bei außerger. Gebühren gemacht..
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stein
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#16

07.12.2006, 18:11

Sorry, hab nicht gesehen, dass es noch eine zweite Seite gab. Meine Frage hat sich hiermit erledigt.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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#17

07.12.2006, 21:25

welche Frage?

@Kerstinchen: bei deiner Variante fehlt aber die ANgabe, dass der AUftraggeber eine ordnungsgemäße Kostenrechnung erhalten hat und nicht gezahlt hat.
Justizia
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#18

26.06.2008, 14:55

Hallo zusammen,

da ich von der Justiz komme (Justizfachangestellte) und bei einem noch etwas jüngeren Anwalt arbeite, der mir in Punkto Kosten nicht viel erklären kann, hätte ich einpaar Fragen.

1. Ich habe gehört, dass es NICHT mehr möglich ist, die Kosten gegen den eigenen Mandanten festsetzen zu lassen. Trifft diese Aussage zu? Falls ja, kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann?

2. Wieviele Abschriften des KFA schicke ich ans Gericht? :oops: (das ist mein erster KFA)

Hoffe, ich nerve nicht, mit meinen Noobi-gefrage....

Viele Grüße und einen hinschmelzenden Nachmittag (*schwitz*)
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Curry
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#19

26.06.2008, 14:57

Du meinst eine Festsetzung nach § 11 RVG? Doch, das ist immernoch möglich, wenn ein gerichtliches Verfahren vorausgegangen ist.

Einen KfA schicke ich ganz normal - Original, begl. Abschrift, Abschrift.
Curry

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gkutes

#20

26.06.2008, 15:00

1. davon habe ich noch nichts gehört
2. den kfa behandelst du genauso wie einen normalen SS also original, begl. kopie und einfache kopie
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