Geschäftsgebühr??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minimaus

#1

27.11.2006, 09:12

Hallo,

haben ein Mandat angenommen. Im Termin haben wir unsere neue Mandantin aufgefordert, sie solle uns doch bitte die Unterlagen zukommen lassen. Ist bis heute nicht geschehen. Nun sagt sie, die Sache sei erledigt. Können wir etwas abrechnen?? Wir haben mit keinem Dritten schriftverkehr geführt.
Susanne3003
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#2

27.11.2006, 09:19

Hallo,

wenn dieser Termin stattgefunden hat, könnt ihr theoretisch eine Beratungsgebühr in Rechnung stellen.

Gruß
Suse
Minimaus

#3

27.11.2006, 09:22

Es gibt doch keine Beratungsgebühr mehr. Deshalb frag ich mich ja, was ich nun abrechnen kann.
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Curry
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#4

27.11.2006, 09:25

Du kannst aber immer noch die "alte" Regelung als Ansatz nehmen, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verbrauchern ist allerdings der Höchstsatz für ein erstes Beratungsgespräch immer noch 190 EUR.
Curry

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Minimaus

#5

27.11.2006, 09:39

Verstehe ich net. Es gibt doch keine Beratungsgebühr mehr, die ich abrechnen kann.
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Curry
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#6

27.11.2006, 09:56

Also wir machen da einfach eine Pauschalgebühr und da hat sich noch keiner beschwert. Aber die Grenze für eine Erstberatung beträgt immer noch 190 EUR.

Es gibt hier im Forum ein Sammelthread zum Thema Beratungsgebühr bei Kostenrecht RVG. Da steht mit Sicherheit auch noch einiges Nützliches drin.
Curry

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#7

27.11.2006, 15:45

ähm, was heißt überhaupt Termin? das war doch nur n Besprechungstermin oder? hat dein Chef überhaupt irgendwelche rechtlichen Ausführungen gemacht?
Minimaus

#8

28.11.2006, 12:35

Nein. Es war nur ein Termin hier im Büro. Er hat keine Briefe an Dritte verfasst. Aber im RVG für Anfänger steht drinnen, dass eine Geschäftsgebühr für einen Besprechungstermin für den Mandanten entsteht.
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