Teilzahlungsvergleich noch abrechenbar?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Betti78
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#1

27.06.2008, 12:27

Hallo,
wir haben Titel vorliegen, Schuldner hat sich gemeldet und Ratenzahlung erbeten. Wir haben Ratenzahlungsvergleich hingesandt. Es wurde eine Rate geleistet.
ZV-Maßnahmen eingeleitet, jetzt werden wieder Raten über GV geleistet.

Fällt die Gebühr für den Teilzahlungsvergleich an?
M. E. ja.
Was meint Ihr?
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wifey
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#2

27.06.2008, 12:28

Wurde der Ratenzahlungsvergleich vom Schuldner unterschrieben? Oder hat er nur die 1 Rate gezahlt?
Viele Grüße

ich
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#3

27.06.2008, 12:32

:zustimm wifey. Die Kosten des Teilzahlungsvergleiches fallen nur an, wenn der Vergleich vom Schuldner unterschrieben wurde.
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Smilie
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#4

27.06.2008, 12:33

Kann nur :zustimm. Wurde vom Schuldner etwas unterschrieben, dann kann der Vergleich abgerechnet werden, sonst leider nicht.
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Betti78
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#5

27.06.2008, 12:46

Der Vergleich wurde nicht unterschrieben zurück gesandt.
Mit der Zahlung hat er sich doch aber einverstanden erklärt. Reicht das nicht aus?
Dann wären die Schuldner doch "blöd", wenn sie die Vereinbarung zurück senden.
Oder ist das dann unser Problem, wenn wir nicht nach Fristablauf sofort ZV nicht fortsetzen, wenn der Schuldner Raten zahlt, aber die Vereinbarung nicht zurück schickt?
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Smilie
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#6

27.06.2008, 13:03

Also ich nehme in die Vereinbarung immer einen Passus auf, dass die Vereinbarung unterschrieben vor oder spätestens mit der ersten Rate da sein muss, sonst ist sie hinfällig.
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#7

27.06.2008, 13:14

Ok. Dann also nicht abrechnen.
Schönes Wochenende an Alle.
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