Gegner zahlt nur Hauptforderung, aber keine Zinsen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
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#11

26.06.2008, 15:20

Wenn Du keine andere Info vom Schuldner hast, wie sich der Betrag zusammensetzt, dann ja, auf die restliche Hauptforderung weitere Zinsen bis zum Forderungsausgleich.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Curry
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#12

26.06.2008, 15:20

Stine, das ignorieren wir einfach mal. :mrgreen: Soll doch der Gegner erstmal auf die Idee kommen.
Curry

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puppa2402
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#13

26.06.2008, 15:22

:zustimm
Erst mal fleißig ignorieren. Und schön eine Forderungsaufstellung schicken mit der Aufforderung Resthauptforderung nebst Zinsen zu zahlen. Wenn nicht, dann kommt halt der GVZ. Ist meistens ein gern gesehener Gast... :mrgreen:
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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StineP

#14

26.06.2008, 15:25

Ihr Knaller Ihr :)

Dürft euch da ne Entscheidung aussuchen. So wie ich die Sache sehe, gibt es eben KEINE klare Regelung.

Das BGB ist da auch sehr undeutlich.

Teilzahlung auf die HF oder Teilzahlung bezüglich der gesamten offenen Kosten/Zinsen/Forderung...

Muss man gucken, wie man das beleuchtet, meine lieben Rechtsverdreher ;)
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Curry
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#15

26.06.2008, 15:28

Wir verdrehen doch gerne das Recht - eben so, wie es uns passt! *g
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Suppenhuhn1985
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#16

26.06.2008, 15:40

Danke euch allen!

Zusammenfassung:

1. Möglichkeit: Ich weise die Anwälte freundlich darauf hin, dass ihre Mandantschaft vergessen hat, die Zinsen zu bezahlen (nicht weiterberechnet ab dem Tag der HF-Zahlung, da die Gegenseite nur die HF zahlen wollte?!)

2. Möglichkeit: Ich schicke denen eine Aufforderungsschreiben nebst Rechnung, und sage "böse, böse" und schicke denen nach Fristablauf den GV mit vollstreckbarer Ausfertigung des KfB in der Hand vorbei.

Richtig verstanden. Ich würde ja eher zur 1. Möglichkeit tendieren oder bin ich jetzt ein Feigling? :lol: :lol:
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Curry
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#17

26.06.2008, 15:43

Ich würde auf keinen Fall darauf hinweisen, dass die Zinsen vergessen wurden zu zahlen. Dann müsstest du ja auch die Hauptforderung anrechnen.

Ich würd einfach sagen, dass nur ein Teil bezahlt wurde - FoKo dran hängen - und zur Zahlung auffordern. Ob ihr dafür Kosten berechnet, müsst ihr wissen.
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StineP

#18

26.06.2008, 15:45

Neeeeeeeeee - mach bloß nicht.

Du machst ne Forderungsaufstellung - wie du gesagt hast. Von der HF ist nun noch ein bisschen was übrig. Weiß darauf hin, dass die Sache noch nicht erledigt ist.

(Kannst ja mit ZV drohen :twisted: )
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#19

26.06.2008, 15:55

Ich habe keine Lust, die Forderungsaufstellung zu schreiben. Hier haben wir leider kein Programm, was das für mich macht. Wir leben hier noch etwas hinterm Mond

Ich schreibe einfach "weisen wir darauf hin, dass nur ein Teil der Gesamtforderung beglichen wurde und bitten um umgehende Überweisung des noch ausstehenden Betrages."

Ist denn die Zusammenfassung bis auf den Teil mit dem Hinweis der vergessenen Zinsen so richtig? Ich bini jetzt leicht durcheinander. Wenn man so etwas erst einmal, zweimal gemacht hat, ist das echt doof. Ich glaube, ich sollte mal zum Seminar
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Curry
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#20

26.06.2008, 15:57

Aber du solltest schon eine Forderungsaufstellung machen. Du rechnest bis heute die Zinsen aus und rechnest dann die Zahlung von hinten an (Kostenzinsen, Zinsen, Kosten, Hauptforderung). Dann bleibt noch die restliche Hauptforderung übrig und da rechnest du noch bis zu deiner Fristsetzung im Ss an die Gegenseite die Zinsen aus und schreibst die dazu.
Curry

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