Gegenstandswert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_1986
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#1

26.06.2008, 08:25

Haben eine Staatsbürgersache gegenüber der Stadt Regensburg zur Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Was nehme ich denn hier für einen Streitwert und Gebühren? Hab keine Ahnung :cry:

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen
StineP

#2

26.06.2008, 08:28

1,3 Gebühr 2300 mindestens nach Auffangstreitwert 4000 €
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#3

26.06.2008, 08:32

tausend dank StineP, hast mir sehr geholfen! :thx
Liebe Grüße

Steffi_1986
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Adora Belle
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#4

26.06.2008, 10:35

Im Streitwertkatalog steht unter Nr. 42.1 Einbürgerung: doppelter Auffangwert pro Person. Der Auffangwert sind nicht mehr 4.000,- sondern 5.000,- EUR.
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LuzZi
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#5

26.06.2008, 10:48

Lt. meinem RVG sind es 4.000,- € bzw. für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten 5.000,-- €.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
StineP

#6

26.06.2008, 10:50

Oh mist.

Hab nicht dran gedacht, dass das ne verwaltungsrechtliche Angelegenheit ist.

:oops:
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Steffi_1986
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#7

26.06.2008, 11:06

macht nix, RA wollte nur die Gebühren ca. wissen, die anfallen. Er rechnet hier aber eh nix ab, da es eine sehr gute Bekannte ist.

Hätte aber auf jeden Fall eine 2300 bekommen oder?
Liebe Grüße

Steffi_1986
StineP

#8

26.06.2008, 11:13

Jepp. Würde ich machen.

GGf mal prüfen, ob du die erhöhen kannst auf 1,5 oder so
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Adora Belle
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#9

26.06.2008, 11:39

Wenn sie eh nicht abrechnet? Dann gehts nur drum, wieviel ihm entgeht :-)

Bei doppeltem Auffangwert = 10.000,- ist ne 1,3 auch schon ganz schön - falls man sie denn berechnet...
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Steffi_1986
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#10

26.06.2008, 12:20

Adora Belle hat geschrieben:Wenn sie eh nicht abrechnet? Dann gehts nur drum, wieviel ihm entgeht :-)

Bei doppeltem Auffangwert = 10.000,- ist ne 1,3 auch schon ganz schön - falls man sie denn berechnet...
abrechnen tun wir die Sache nicht. Er wollte, wie du schon vermutet hast, nur wissen, wieviel ihm entgeht.

Herzlichen Dank für Eure Auskünfte :D
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