Streitwertbeschwerde - Scheidung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

24.06.2008, 12:26

Hi! In einem Scheidungsverfahren haben wir PKH für den MA bekommen. Die Gegenseite hat ebenfalls PKH. Nach den Angaben unsres MA in der mündlichen Verh. beträgt sein Einkommen ca. 2.500,00 EUR monatlich. Die GEgenseite ist Sozialhilfeempfängerin.

Der Streitwert wurde auf 4.000,00 gesetzt. Die mündliche Begründung des Richters: das wird OLG sonst nicht mitmachen, da wir auf 2 Seiten PKH haben.

Ich soll`ne Streitwertbeschwerde machen - wie begründe ich die? Wo steht, dass man 3 Nettoeinkommen der Ehegaten zugrunde legt? Soll ich in dieser Beschwerde auch sagen, welchen Streitwert ich für richtig halte???

Das andere Problem ist, dass die Angaben des MAndanten in der mündlichen Verhandlung vom Richter nicht protokolliert wurden....

Sollte man irgendwie dagegen vorgehen??? ODer spielt es keine Rolle für die Streitwertbeschwerde?
_steffi_

#2

24.06.2008, 12:44

Hm, wenns nicht protokolliert ist, ist es schwierig denke ich. Zumal ich irgendwo gelesen habe, dass der Streitwert bei Auskunftsverlangen im Ermessen des Richters liegt.

Ha, habs gefunden:

http://www.jura-lotse.de/newsletter/nl74-004.shtml

schau mal hier
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#3

24.06.2008, 13:18

Hier geht es doch gar nicht um ein Auskunftsverlangen, sondern um den Streitwert für das Scheidungsverfahren. Der bestimmt sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Parteien zum Zeitpunkt der Antragstellung, § 48 Abs.3 GKG.

Daran kann es auch nichts ändern, daß beide PKH haben. Dann hätt der Richter halt bei der PKH-Bewilligung aufpassen müssen.

Jedenfalls kannst Du den Streitwert, den Du selbst für richtig hältst, ja ausrechnen und in der Beschwerde mitteilen.
samara
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#4

24.06.2008, 13:26

Steffi, aber es geht hier doch nicht um ein Auskunftsverfahren, sondern um ein Scheidungsverfahren...
_steffi_

#5

24.06.2008, 13:38

Ach so, ich hab das nicht geschnallt.

Ich würds probieren. der Streitwert steht doch ausdrücklich im GKG drin.
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