Hallo zusammen!
Ich wollte gerade eine Akte abrechnen, da kamen mir Zweifel an der Höhe des Gegenstandswertes, nach dem ich die Terminsgebühr abrechnen muss. Kurz um - die Kollegin gefragt und diese nun auch noch verwirrt.
Folgender Sachverhalt:
Klage über 2.000 €
Vor dem 1. Termin - Anerkenntnis über 500 €
1. Termin
2. Termin - Erweiterung der Klage um 1.000 €
Urteil
Berechne ich die Terminsgebühr jetzt für 2.500 € oder für 3.000 €?!
Vielen Dank im Voraus und lG, Melle
Höhe des Gegenstandswertes für Terminsgebühr
- PeeDee
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2.500 € als GW für TG
Das ist der höchste Wert, über dem in einem Termin gesprochen wurde.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Ich meine, 3000 €
höchster anhängiger Wert. Anerkenntnis ist hier offensichtlich im schriftlichen Vorverfahren erklärt worden
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- Adora Belle
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Ich meine auch 2.500 EUR. 3.000 waren ja nie gleichzeitig anhängig, erst waren es 2.000, dann im 1. Termin noch 1.500, dann Erweiterung und darum im 2. Termin 2.500.
Ist für die TG völlig irrelevant.waren ja nie gleichzeitig anhängig,
Anerkenntnis ohne mdl. Verhandlung = 1,2 TG...
Dann die anderen Ansprüche... macht auch ne 1,2 TG bzw. werden für die eine TG alle Werte zusammengezogen.
- Adora Belle
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War ich irgendwie bei Rücknahme statt Anerkenntnis... Ist wohl doch schon zu spät am Abend.