Höhe des Gegenstandswertes für Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SELAN
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#1

23.06.2008, 17:29

Hallo zusammen!

Ich wollte gerade eine Akte abrechnen, da kamen mir Zweifel an der Höhe des Gegenstandswertes, nach dem ich die Terminsgebühr abrechnen muss. Kurz um - die Kollegin gefragt und diese nun auch noch verwirrt. :wink:

Folgender Sachverhalt:

Klage über 2.000 €
Vor dem 1. Termin - Anerkenntnis über 500 €
1. Termin
2. Termin - Erweiterung der Klage um 1.000 €
Urteil

Berechne ich die Terminsgebühr jetzt für 2.500 € oder für 3.000 €?!


Vielen Dank im Voraus und lG, Melle
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#2

23.06.2008, 17:36

2.500 € als GW für TG

Das ist der höchste Wert, über dem in einem Termin gesprochen wurde.
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StineP

#3

23.06.2008, 17:38

Ich meine, 3000 €

höchster anhängiger Wert. Anerkenntnis ist hier offensichtlich im schriftlichen Vorverfahren erklärt worden
SELAN
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#4

23.06.2008, 17:39

Das geht ja fix hier mit den Antworten :D

Schrift. Vorverfahren gab es nicht.

Melle
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#5

23.06.2008, 17:40

Ich meine auch 2.500 EUR. 3.000 waren ja nie gleichzeitig anhängig, erst waren es 2.000, dann im 1. Termin noch 1.500, dann Erweiterung und darum im 2. Termin 2.500.
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#6

23.06.2008, 17:41

Okay, Stine hat Recht :wink: habs Vorverfahren überlesen :oops:
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StineP

#7

23.06.2008, 17:44

waren ja nie gleichzeitig anhängig,
Ist für die TG völlig irrelevant.

Anerkenntnis ohne mdl. Verhandlung = 1,2 TG...

Dann die anderen Ansprüche... macht auch ne 1,2 TG bzw. werden für die eine TG alle Werte zusammengezogen.
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Jennie
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#8

23.06.2008, 17:49

:zustimm
alle anhängigen Ansprüche sind hier € 3.000,00 als GW für die TG
Viele Grüße
Jennie
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#9

23.06.2008, 18:32

:oops: War ich irgendwie bei Rücknahme statt Anerkenntnis... Ist wohl doch schon zu spät am Abend.
SELAN
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#10

24.06.2008, 10:32

:thx

Dann die TG für 3.000 € - den Chef freut's :wink:

lG, Melle
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