...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1
19.06.2008, 13:31
Hallöchen!
Brauche dringend Hilfe....
Habe ein Kostenfestsetzungsgesuch von der Gegenseite vorliegen. Die haben die 1,2 Terminsgebühr abgerechnet obwohl kein Gerichtstermin stattgefunden hat. Es war zwar ein Gerichtstermin anberaumt aber der wurde dann abgesagt da die Parteien einen Vergleich geschlossen haben.
Eigentlich darf er dann die Terminsgebühr nicht abrechnen, oder??
Außerdem hat der Unterbevollmächtigte auch sein 0,65 Verfahensgebühr Nr. 3401 abgerechnet. Das geht doch auch nicht, oder???
Btte um Hilfe...
Danke
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Illle
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#2
19.06.2008, 13:33
Das kommt darauf an.
Wenn z. B. telefoniert wurde oder via eMail Kontakt aufgenommen wurde, dann darf die Terminsgebühr abgerechnet werden.
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sunshine24
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#3
19.06.2008, 13:33
Wenn der Vergleich gerichtlich protokolliert wurde, bekommt man dafür auch eine 1,2 Terminsgebühr
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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rosa
#5
19.06.2008, 13:34
Wenn der Vergleich gerichtlich protokolliert wurde, bekommt man dafür auch eine 1,2 Terminsgebühr
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
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Mops
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#7
19.06.2008, 13:37
TG ist ok (3104 Anm. 1 Nr.1)
wg. UB: konmt drauf an, wann er den beauftragt hat und ob er zu diesem Zeitpunkt schon damit rechnen konnte, dass evtl. noch eine vergleichsweise Einigung zustande kommt.
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Suza
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#8
19.06.2008, 13:41
Der Unterbevollmächtigte hat sich beim Gericht nur als Unterbevollmächtigter angezeigt und das er vom Gerichtstermin Bescheid weis.
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Curry
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#9
19.06.2008, 13:43
Dann hat er sich ja wahrscheinlich schon in die Sache eingearbeitet und kann die VG abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Mops
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#10
19.06.2008, 13:44
damit kann UB nach 3405 Nr. 2 nur 0,5 verlangen.
Ob diese Kosten erstattungsfähig sind : siehe oben