Verwerfung Einspruch - Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mella1406
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#1

18.06.2008, 11:45

Hallo schon wieder!
Kurze Frage zum Thema Bußgeldsache, Verwerfung des Einspruchs. Welche Gebühren kann ich in einer Bußgeldsache abrechnen, wenn unser Einspruch verworfen wurde?
Nr. 5100 VV RVG und
Nr. 5103 VV RVG sind mir klar.
Zzgl. Auslagen und MwSt ist auch klar. Kann ich sonst noch irgendwas abrechnen?
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Smilie
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#2

18.06.2008, 11:58

evtl. Auslagen für Akteneinsicht?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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saskia165
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#3

18.06.2008, 11:59

Die Sache ging von der Verwaltungsbehörde vor's AG mit Termin, nehme ich an? Dann:

5100
5103
5109
5110
7000
7002
7008

Gruß
Saskia
Mella1406
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#4

18.06.2008, 12:05

Nee, vor das AG ging es erst gar nicht. Haben den Bescheid über die Verwerfung von der Polizei bekommen, da der Einspruch zu spät dort eingegangen ist.
saskia165
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#5

18.06.2008, 12:09

Polizei? Die haben doch mit dem Bescheid bzw. dem Einspruch nix zu tun...
Mella1406
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#6

18.06.2008, 12:13

Ja, Polizei. Von der haben wir ja auch den Bußgeldbescheid bekommen.
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Adora Belle
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#7

18.06.2008, 13:05

Polizei meint Bußgeldbehörde, richtig? So wie in Berlin z.b. die Bescheide vom Polizeipräsidenten kommen.

Also dann:

Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Postpauschale
ggf. Kopien
ggf. Aktenübersendung
Mehrwertsteuer

Mehr kommt nur, wenn Ihr noch gegen die Verwerfung vorgeht.
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