Kostenausgleichung - zwei Beklagte - zwei RA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
rosa

#21

18.06.2008, 09:49

Aber bei der Verrechnung von 8% gegen 92% bleibt unter Strich nix für den Kläger über, was die Beklagten an ihn zahlen müssen, sondern lediglich ein Betrag den der Kläger an die BEklagten zu zahlen hat. Daher gibbet auch keinen KFB für den Kläger wegen seiner 8%.
meine worte!!!
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Smilie
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#22

18.06.2008, 09:50

Das mag ja sein, dass denen das auch zu kompliziert ist, aber de fakto - es wird mindestens 2 KfBs geben!
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rosa

#23

18.06.2008, 09:51

es wird mindestens 2 KfBs geben!
vielleicht sollten wir uns etwas genauer ausdrücken???!!! es wird zwei vollstreckbare ausfertigungen geben, einen für bekl.1 und einen für bekl. 2 aber es wird nicht zwei verschiedene geben!!!!
gkutes

#24

18.06.2008, 09:51

wieso denn AUCH? uns ist das doch alles klar wie kloßbrühe ;)
also ob nun einer oder zwei-soll mir recht sein. oder auch ein dritter ... was kost die welt. Hauptsache es ist unterm strich richtig.
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Gressi04
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#25

18.06.2008, 09:56

So, erst mal Danke für eure vielen Rückantworten. Normalerweise habe ich mit der Ausgleichung kein Problem. Letztens hatte ich eine Akte mit 5 KFB's, war auch kein Problem, aber da waren die Kosten für jeden Beteiligten gesondert gequotelt worden.

Ich würde hier ja auch meinen, dass es zwei KFB's geben muss, und zwar einen für den Beklagten zu 1. und einen für den Beklagten zu 2., aber über unterschiedliche Höhen. Aber ich hab das Problem mit der tatsächlichen Ausgleichung (oder hab ich einfach nur einen Gedankenfehler??):

Kläger 3.800,00 EUR
Beklagte (wir) 3.400,00 EUR
Beklagte 2 4.000,00 EUR
zus. 11.200,00 EUR

davon zahlt der Kläger 92 % 10.304,00 EUR
abzgl. seiner eigenen Kosten 3.800,00 EUR
daher zu erstatten 65.04,00 EUR

Tja und nu? Wieviel nun an die Bekl. zu 1 und wieviel an die Bekl. zu 2.?? Einfach hälftig teilen ist nicht richtig, weil die Beklagte zu 2. höhere Kosten hatte.......

:hm
Liebe Grüße Gressi
rosa

#26

18.06.2008, 10:01

ähm moment mal, sind die beklagten gesamtschuldner???
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Kasimir1603
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#27

18.06.2008, 10:03

ich habs auf Seite 2 schon mal geschrieben.

Beklagter zu 1) entspricht Euro 2.952,00 und Beklagter zu 2) Euro 3.552,00
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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gkutes

#28

18.06.2008, 10:04

ja, gesamtschuldner - oben schon erwähnt.
ich schätze mal, du machst jetzt ein verhältnis aus zwischen B1) und 2)
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#29

18.06.2008, 10:10

Gerechnet wie folgt:

Kosten Kläger € 3.800,00
Kosten Beklagter zu 1) € 3.400,00
Kosten Beklagter zu 2) € 4.000,00
Gesamt € 11.200,00

davon trägt Kläger 92% also € 10.304,00
abzgl. Kosten Kläger € 3.800,00
verbleiben € 6.504,00 die der Kläger an die Beklagten zu zahlen hat.

von Gesamtkosten tragen Beklagten 8% also € 896,00
davon je 1/2 entspricht € 448,00
Beklagte zu 1) € 448,00 abzgl. eigener Kosten v. € 3.400 verbleiben € 2.952
Beklagte zu 2) € 448,00 abzgl. eigener Kosten v. € 4.000 verbleiben € 3.552

ergib zusammen € 6.504,00!

Ich hoffe man kann es nachvollziehen :)
Ciao Kasi

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#30

18.06.2008, 10:13

Jup - so verstehe ich das auch!
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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