Kostenausgleichung - zwei Beklagte - zwei RA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
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#11

18.06.2008, 09:32

Der Kläger bekommt aber auch noch einen Teil, der ihm ggü. beiden Beklagten als Gesamtschuldner zusteht. Darum 3 KfBs.
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Kasimir1603
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#12

18.06.2008, 09:33

eigentlich reicht ja einer wo drin steht, der Kläger muss an die Beklagten zahlen €6504,00, davon entfallen auf den Beklagten zu 1) Euro 2.952,00 und auf den beklagten zu 2) Euro 3.552,00. Oder?
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gkutes

#13

18.06.2008, 09:34

der kläger bekommt doch nichts! er trägt ja schließlich 92 % der gesamtkosten.
rosa

#14

18.06.2008, 09:34

Der Kläger bekommt aber auch noch einen Teil, der ihm ggü. beiden Beklagten als Gesamtschuldner zusteht. Darum 3 KfBs.
nein den bekommt er nicht.... das ist doch NIE so bei kostenausgleichung, seit wann bekommen denn da beide RAe einen?? immer nur der der was zahlen muss... hier gehts um ne ganz normale kostenausgleichung.... auch wenns 2 beklagte sind, ist doch egal was das betrifft.
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#15

18.06.2008, 09:36

Das ist vielleicht bei zwei Parteien so. Hier haben wir aber 3! Und zwei Beklagten bekommen doch was vom Kläger! Ergo brauchen beide Beklagte einen KfB ggü. dem Kläger.
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#16

18.06.2008, 09:37

gkutes hat geschrieben:der kläger bekommt doch nichts! er trägt ja schließlich 92 % der gesamtkosten.
Okay - ich hatte mich doof ausgedrückt: Der Kläger hat Anspruch auf 8 % der Gesamtkosten.
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gkutes

#17

18.06.2008, 09:37

also klar-im grunde reicht natürlich auch ein kfb.
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Kasimir1603
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#18

18.06.2008, 09:38

Ja, es müsste aber ausreichend sein, wenn 1 KFB erlassen wird und beide Beklagten je eine vollstr. Ausfertigung bekommen. Der Einfachheit halber - wegen verschiedener PV - könnte man aber auch je einen KFB für jeden Beklagten machen, wo nur der Betrag drin steht, der für ihn relevant ist. Aber an sich würde 1 KFB völlig ausreichen.
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#19

18.06.2008, 09:40

@Smilie

Aber bei der Verrechnung von 8% gegen 92% bleibt unter Strich nix für den Kläger über, was die Beklagten an ihn zahlen müssen, sondern lediglich ein Betrag den der Kläger an die BEklagten zu zahlen hat. Daher gibbet auch keinen KFB für den Kläger wegen seiner 8%.
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gkutes

#20

18.06.2008, 09:46

also in einem kostenfestsetzungsverfahren habe ich es noch nie erlebt, dass bei einer quotelung der, der mehr zahlen muss, auch einen kfb bekommt. die kosten werden ja ausgeglichen. deswegen heißt das ja auch so.
wahrscheinlich waren die bei gericht einfach nur zu faul oder zu doof, das alles auszurechnen
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