Falscher GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PeeDee
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#11

16.06.2008, 17:54

Genau so.
Ist aber eigentlich immer.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#12

16.06.2008, 17:56

Was ne doofe Frage von mir...
Stiple
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#13

16.06.2008, 17:57

Also, dazu konnte ich jetzt auf die Schnelle nur das finden:

Die Entstehung des Kostenanspruchs und seine Fälligkeit ergibt sich aus § 8 Abs. 1 RVG.
Danach sind die Kosten fällig, wenn

der Auftrag erledigt
oder die Angelegenheit beendet ist
wenn in einem gerichtlichen Verfahren eine Kostenentscheidung ergangen ist
oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht.
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#14

16.06.2008, 17:59

@ Stine
Nööö!
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StineP

#15

16.06.2008, 18:01

Ja, nee... ;)

Ey, Brett vorm Kopf. ;)
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ciryll
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#16

16.06.2008, 18:34

hallöle nix Brett vorm Kopf....et is Feierabendzeit, dat iss et :D
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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#17

17.06.2008, 09:22

Besser Brett vorm als Loch im Kopf :wink:
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