...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marilyn82
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#1
13.06.2008, 11:25
Hallo,
weiß jemand von euch, ob man nach dem RVG eine Gebühr bekommt, wenn man für den Mandanten, der eine Zeugenaussage tätigen soll, eine Stellungnahme für dieses Zeugenaussage fertigt!?
Ich finde bisher nichts..
Danke schon mal!
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Stiple
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#2
13.06.2008, 11:27
Sorry - da muss ich mal fragen, was eine Stellungnahme für eine Zeugenaussage ist?? Bzw. was du damit meinst?
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Marilyn82
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#3
13.06.2008, 11:31
Damit meine ich eine etwas ausführlichere Zeugenaussage und eben von UNS getätigt und nicht vom Mandanten selber.
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Xuka
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#4
13.06.2008, 11:49
Ich denke, dass diese Tätigkeit durch die normalen Gebühren abgedeckt ist.
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Stiple
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#5
13.06.2008, 11:53
Also, wenn ihr nur diese Stellungnahme gefertigt habt und den Mdt. ansonsten nicht vertretet, dann hätte ich wahrscheinlich über die Beratungsgebühr abgerechnet.
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#6
13.06.2008, 14:14
Darf ich mal vermuten? Der Mandant ist Geschädigter und/oder Zeuge in einem Strafverfahren, er ist aber kein Nebenkläger, ihr vertretet ihn in dem Verfahren auch sonst nicht, sondern er will einfach nur die Zeugenaussage von Euch geschrieben haben, statt sich selbst zu bemühen und dabei evtl was falsch zu machen?
Ich bin für Einzeltätigkeit. Sollen wir abstimmen? *g*