...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Möni
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#1
11.06.2008, 08:51
Hallo!
Mein Schuldner bezieht zwei Renten. Ich möchte jetzt, dass diese zusammengerechnet werden wegen des Pfändungsbetrages. Wie formuliere ich das?
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Illle
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#2
11.06.2008, 09:03
Ich würde das wie folgt formulieren:
Es wird die Zusammenrechnung gemäß § 850 e ZPO angeordnet. Der pfändbare Betrag ist dem Einkommen a (oder b) zu entnehmen.
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Möni
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#3
11.06.2008, 09:11
Jau! Super! Vielen Dank - wieder ne "Knösel-"Akte vom Tisch.
Dieses Forum ist echt toll!