Hilfe!! OKH, Vergleich und Quote

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

08.11.2006, 11:22

Bitte, wer kann mir helfen?
Ich mache gerade die PKh-Abrechnung und den KFA und ich stee total auf dem Schlauch.
Wir haben 2 Mdten vertreten, beide haben PKH für Verfharen und Vergelich.
Verfahrenswert und Vergleichswert ist 6.000,00€.
Der Vergleich wurde mit 287 ZPO geschlossen, aber es wurde vorher verhandelt, so dass es mit der erminsgebühr wohl kein problem gibt.

Kostenquote für verfahren und Vergleich ist 70% für unser Mdt und 30% für die Gegenseite.

Ist es so richtig: ich mache erst die PKh-Abrechnung ganz normal und ziehe dann diese PKH-gebühren beim KFA ab? Muss ich PKH oder Wahlvergütung beim KFA abziehen? Oder muss ich nichts abziehen- macht das der Rpfl.?
Jimmy
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#2

08.11.2006, 11:45

Ganz normal PKH abrechnen. Dann den Endbetrag der PKH-Abrechnung beim KFA absetzen und fertig. Man kann es auch weglassen. Dann setzt der Rechtspfleger ab.
Gast

#3

08.11.2006, 13:00

danke für die schnelle Hilfe; super!
Und ich setze PKH-gebühr ab, nicht die Wahlvergütung wie beim Mdt mit Teil-PKH?
Jimmy
Forenfachkraft
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#4

08.11.2006, 13:02

Ja PKH-Gebühr, nicht die Wahlvergütung.
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