Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#11

04.06.2008, 15:13

Wir hatten nur ein Schreiben des Gerichts wie folgt erhalten

"in der Bußgeldsache wird mitgeteilt, dass die STA beantragt hat, darauf hinzuweisen, dass eine Verfolgung wegen Körperverletzung in Betracht kommt. Evtl. Rücknahme d. Einspruchs? Frist"

Einspruch wurde nicht zurück genommen. Dann kam wieder Schreiben v. Gericht

"Es wird darauf hingewiesen, dass Verurteilung wg. fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommt und Verfahren als Strafverfahren weitergeführt wird."

Danach kam Eröffnungsbeschlus + Ladung.

Da bekomm ich doch keine 4104 oder???
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Adora Belle
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#12

04.06.2008, 15:20

Nee, dann hast Du natürlich recht. Muß dann sowas wie ne Nachtragsanklage in der HV gewesen sein. Obwohl, EB kam ja vorher. Aber egal, jedenfalls keine 4104.

Da war es natürlich etwas... unglücklich, den Einspruch aufrechtzuerhalten.

Aber das ist nicht mehr gebührenrechtlich. Sorry für OT.
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Blub
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#13

04.06.2008, 15:24

OT??

Ne, war eigentlich nicht unglücklich. Immerhin wird Verfahren eingestellt nach Sozialstunden leisten.
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#14

04.06.2008, 15:43

Off Topic.

Naja, vorher war es ne OWi. Aber ist auch Geschmackssache. Des Mandanten Wille ist sein Himmelreich *g*. Ich wollt da auch gar nicht dran rumkritteln. Mir kam es halt nur wie "Verschlimmbessern" vor.

Jedenfalls weißt Du aber jetzt, was Du alles abrechnen kannst. :wink2
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