Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#1

04.06.2008, 13:37

Gegen Mandant wurde Bußgeldbescheid erlassen. Wir haben Einspruch eingelegt und Akteneinsicht gehabt. Dann wurde allerdings vom Bußgeldverfahren ins Strafverfahren gewechselt mit Hauptverhandlung. Nun heißt es, wenn Mandant Sozialstunden bis zu einem bestimmten Tag leistet, wird Verfahren eingestellt.

Wie rechne ich hier ab?
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PeeDee
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#2

04.06.2008, 13:44

Grundgebühr Nr. 5100 + nicht anrechenbarer Teil der 4100 Grundgebühr (vgl. 4100 II)
VerfG Nr. 5101 oder 5103
VerfG Nr. 4106 (da es da scheinbar in Strafverfahren überging)
TG Nr. 4108

So würde ich abrechnen.
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Kichererbse
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#3

04.06.2008, 13:47

5100 Grundgebühr
5101 (bis 40,00 € Buße) oder wohl eher 5103 (40,00 – 5.000,00 € Buße) Verfahrensgebühr
7000 Dokumentenpauschale
4106 Verfahrensgebühr
4108 Terminsgebühr
Akteneinsicht 12,00

auf alles (!) USt.
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#4

04.06.2008, 13:48

Ups PeeDee war schneller, sorry
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#5

04.06.2008, 13:53

Die Grundgebühr ist erst für das OWI- und dann für das Strafverfahren angefallen. Allerdings ist die OWI-GG auf die Straf-GG anzurechnen, so daß letztendlich nur die Straf-GG übrigbleibt.

Verfahrensgebühren sind angefallen für das vorgerichtliche Verwaltungsverfahren, für das Ermittlungsverfahren der StA und für das Hauptverfahren. Dann noch die Terminsgebühr. 2 x Auslagenpauschale, fertich. :-)

Achso, Kopien und MWSt nicht vergessen.
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#6

04.06.2008, 13:53

dafür Du vollständiger :wink:

ich ergänze noch um Postpauschale :)
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#7

04.06.2008, 13:54

an gut, dann mach ich noch ne Zwischensumme drunter ;)
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#8

04.06.2008, 13:59

Aber wo bleibt denn die 4104? Üblicherweise wird doch nach Abgabe an die StA vom Bußgeldverfahren ins Strafverfahren gewechselt. Dann gibt es doch die VG fürs Ermittlungsverfahren.
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Blub
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#9

04.06.2008, 14:40

die 4104 ist bei mir nicht entstanden. es wurde vom bußgelverfahren direkt zum amtsgericht ins strafverfahen gewechselt.

kann ich jetzt eigentlich noch die Gebühr 4141 I Nr. 1 RVG verlagen oder geht das nicht mehr, weil bereits eine Hauptverhandlung statt fand?
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#10

04.06.2008, 14:54

Nee, das geht nicht mehr. Genau aus dem Grund, daß die HV schon stattgefunden hat.

Ist dann erst im Termin der Strafvorwurf erfolgt? Irgendwo muss doch sowas wie ne Anklage herkommen? Aber wenn Du sagst, is nich entstanden, dann halt nicht.
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