Abrechnung Unfallsache mit Einigungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#1

03.06.2008, 12:54

Die gegnerische Versicherung hat auf Sachschaden einen Betrag von 1994,48 € gezahlt.
Über das geltend gemachte Schmerzensgeld wurde eine Abfindungserklärung von 1000,00 € unterschrieben, d.h. die Versicherung hat insgesamt 2994,48 € bezahlt.

Aus welchem Betrag nehm ich nun die Geschäftsgebühr? Aus 2994,48 oder aus 1994,48 €??

Ich steh im Moment voll aufm Schlauch, weil mir noch im Kopf rum schwirrt, dass ich für die 1000€ eine Einigungsgebühr verlangen kann und nun aber nicht weiß, ob ich dafür die GG zustätzlich bekomme....

HELP!! :)

danke gleich schon mal!!
jenniver
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#2

03.06.2008, 12:57

Ich würde sagen aus 2994,48
bianca82
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#3

03.06.2008, 13:14

Also ich würde die GG auch aus dem Gesamtwert 2294,48 EUR nehmen. Ihr ward doch auch mit der Geltendmachung von Schmerzensgeld beauftragt.
rosa

#4

03.06.2008, 13:18

für die einigungsgebühr ist es aber wichtig zu wissen was ihr ursprünglich gefordet habt!!
Über das geltend gemachte Schmerzensgeld wurde eine Abfindungserklärung von 1000,00 € unterschrieben
wie viel wurde denn geltend gemacht?? DAS ist dann dein GW!!! es ist immer die frage WORÜBER du dich vergleichst nicht AUF WAS !!
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Kichererbse
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#5

03.06.2008, 13:22

Ja aber bei Schmerzensgeld ist das immer so eine Sache, weil das ja meist im Ermessen des Betrachters steht. Geht ja nicht an, dass man einfach mal z.B. 10.000 € fordert, weil der GW toll ist und dann sich auf 1.000 € vergleicht. Da kann man doch auch nicht als GW die 10.000 € nehmen. I.Ü. wird immer erstmal mehr gefordert, als man eigentlich zu erwarten hat.
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bianca82
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#6

03.06.2008, 13:23

Ja, du hast schon recht Immi, aber bei den Schmerzensgeldsachen auch VKU ist es immer so eine Sache. Wir rechnen da auch meistens nach dem regulierten Wert ab. ICh glaube die Versicherungen haben das teilweise auch irgendwie in irhen Bedingungen drin.
SpeedyS
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#7

03.06.2008, 13:25

Also ich hätte nach den 2.294,48 Euro die Geschäftsgebühr + Einigungsgebühr abgerechnet.

Steht den einem Mandanten beides zu oder ist das getrennt? z. B., wenn der Fahrer des Wagens Schmerzensgeld bekommt, das Fahrzeug gehört aber jemand anders. Dem steht dann der Schadensersatz zu. Dann muss man zwei Abrechnungen fertigen.

Wegen der Vergleichsgebühr hätte ich aber auch noch ne Frage: Was ist denn, wenn wir (völlig überzogen) 15.000 Euro Schmerzensgeld fordern, aber uns auf 1.000 Euro vergleichen? Bekomme ich dann die Gebühr nach 15.000? Komisch...

Dann kann ich ja fordern, was ich will, um ne hohe Gebühr zu bekommen. Oder hab ich da jetzt ne totale Lücke? :oops:
Liebe Grüße

SpeedyS :-)
SpeedyS
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#8

03.06.2008, 13:27

Wir errechnen unseren Wert immer nach den geleisteten Zahlungen der Versicherung.
Liebe Grüße

SpeedyS :-)
Silke76
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#9

03.06.2008, 13:28

Die Versicherungen zahlen nur aus dem tatsächlich gezahlten Schadensersatzbetrag die entstandenen Gebühren.
Gruss Silke76
rosa

#10

03.06.2008, 13:28

Wir errechnen unseren Wert immer nach den geleisteten Zahlungen der Versicherung.
schön blöd :)
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