Kann man in Strafsachen die Kosten festsetzen lassen!?!?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabbel1987
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#1

03.06.2008, 11:39

Hallo an alle!!
Hab mal ne doofe Frage: Kann man in Strafsachen, wenn unser Mandant nicht zahlt und wir leider keinen Kostenvorschuss genommen haben, unsere Kosten festsetzten lassen!?!? NEE oder doch?? *grübel*
Wie macht ihr das? Kann man da überhaupt was machen oder muss man einfach mit Kostenvorschuss arbeiten!??!
Danke schon im Voraus!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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jenniver
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#2

03.06.2008, 11:43

Bei der Kostenfestsetzung darfst du meines Wissens nur die Mindestgebühren nehmen oder ihr habt mit von ihm die Kostenrechnung gegenzeichnen lassen, dass er mit der Gebührenhöhe einverstanden ist.
Ansonsten kannst du nur MB
Sabbel1987
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#3

03.06.2008, 11:49

Hm.. hat sonst noch jemand einen Vorschlag?!?!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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#4

03.06.2008, 11:51

Du kannst nur die Mindestgebühr festsetzen lassen, wenn der Mandant keine Zustimmungserklärung zur Berechnung anderer Gebühren (im besten Fall Höchstbetrag) unterschrieben hat.

Dann darfst Du allerdings auch ggüber dem Mandanten keine höheren Gebühren mehr abrechnen. :-(

Deshalb IMMER Vorschuß nehmen!
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#5

03.06.2008, 11:53

:zustimm

Da kann man sonst leider nichts machen.
Nauja

#6

03.06.2008, 22:44

Entweder KFA mit Mindestgebühren oder aber MB (Mittelgebühr bzw. je nach dem, was Ihr in Rg. gestellt habt).
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