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Abrechnung im Betreuungsverfahren
Halli hallo, hab ein Problem bei der Abrechnung im Betreuungsverfahren. Wir haben für unseren Mandanten das Betreuungsverfahren für seinen Sohn eingeleitet. Der Mandant ist jetzt als Betreuer für seinen Sohn bestellt. Was rechne ich hier ab? Vor allem nach welchem Streitwert? Nach dem Vermögen des Mdt?? ![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
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Wir haben hier schon einige Themen dazu... also ruhig mal die Suchfunktion benutzen.
Was genau habt Ihr gemacht? Korrespondenz mit dem Gericht nur?
Was genau habt Ihr gemacht? Korrespondenz mit dem Gericht nur?
Huhu!
Ich glaube Dein Beitrag wäre im Kostenforum besser aufgehoben
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![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Also mein Vorschlag:
Betreuung= FGG Verfahren §§ 65 ff FGG,
GW entweder nach 92 ff GKG oder 30 II KostO (3000 EUR)
Gebühren:
soweit nur Antrag gestellt und Entscheidung entgegenommen wurde: 0,8 nach 3101 VV
sonst normal 3100 VV
Betreuung= FGG Verfahren §§ 65 ff FGG,
GW entweder nach 92 ff GKG oder 30 II KostO (3000 EUR)
Gebühren:
soweit nur Antrag gestellt und Entscheidung entgegenommen wurde: 0,8 nach 3101 VV
sonst normal 3100 VV