Streitwert in Schwerbehindertenangelegenheiten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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puppa2402
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#1

27.05.2008, 12:03

Halli hallo, hänge hier bei meiner Abrechnung fest. Woher bekomme ich denn den Streitwert in einer Schwerbehindertenangelegenheit? Verfahren war nicht gerichtlich. Es ging hier um die Verböserung.

Hilfe!!!! :?:
Liebe Grüße
puppa

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Mary
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#2

27.05.2008, 12:12

Siehe § 3 Abs. 1 RVG. Hier nimmst Du Betragsrahmengebühren
(§ 14, Nr. 2400 VV RVG 40 - 520,00 EUR/Mittelwert 240,00 EUR) Es sei denn, dass keine vorausgegangen Tätigkeit ...
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#3

23.01.2013, 15:15

Ich greife das Thema hier noch einmal auf und hab da eine Frage:

Es geht hier um eine Schwerbehindertenangelegenheit unsere Mandantin möchte gerne den Grad der Behinderung von bisher 30 auf 50 % erhöhen lassen aber das wird immer abgelehnt. Jetzt sollte ich mal schauen welche Gebühren anfallen würden bzw. nach welchem Streitwert!

Kann ich da auch die Betragsrahmengebühren nehmen lt. § 3 Abs. 1 RVG und nach Nr. 2400 abrechnen so wie oben gesagt oder ist das hier noch was anderes?

Es ginge dann hier um den Widerspruch gegen den Bescheid bzw. dann um das Klageverfahren... Danke schonmal für Eure Hilfe!!!
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#4

25.01.2013, 08:31

Kann mir hier keiner helfen???

:shock: :cry:
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Liesel
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#5

25.01.2013, 09:06

Das wird mit Rahmengebühren abgerechnet. Dazu brauchst du keinen SW.
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#6

25.01.2013, 13:49

Danke!!!
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#7

25.01.2013, 13:59

Bitte!!! :mrgreen:
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