Abrechnung im Betreuungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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puppa2402
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#1

27.05.2008, 11:16

Halli hallo, hab ein Problem bei der Abrechnung im Betreuungsverfahren. Wir haben für unseren Mandanten das Betreuungsverfahren für seinen Sohn eingeleitet. Der Mandant ist jetzt als Betreuer für seinen Sohn bestellt. Was rechne ich hier ab? Vor allem nach welchem Streitwert? Nach dem Vermögen des Mdt?? :frust
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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StineP

#2

27.05.2008, 11:46

Wir haben hier schon einige Themen dazu... also ruhig mal die Suchfunktion benutzen.

Was genau habt Ihr gemacht? Korrespondenz mit dem Gericht nur?
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puppa2402
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#3

27.05.2008, 12:06

Über die Suchfunktion habe ich nur drei weitere Themen gefunden und da ging es um die Stundenabrechnung. Wir sind ja nicht selber Betreuer. War nur Korrespondenz mit dem Gericht. :|
Liebe Grüße
puppa

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Ahurani

#4

29.05.2008, 10:42

Huhu!

Ich glaube Dein Beitrag wäre im Kostenforum besser aufgehoben ;) Du bist hier im Support und Hilfe zum Forum mit Deinem Beitrag gelandet.
Mops
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#6

29.05.2008, 12:10

Also mein Vorschlag:
Betreuung= FGG Verfahren §§ 65 ff FGG,
GW entweder nach 92 ff GKG oder 30 II KostO (3000 EUR)

Gebühren:
soweit nur Antrag gestellt und Entscheidung entgegenommen wurde: 0,8 nach 3101 VV

sonst normal 3100 VV
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